Leyley sagt am 12.01.2016Hallo zusammen,
Ich bin eben auf diesen Beitrag gestoßen. Er ist zwar schon etwas älter aber ich hoffe, dass er dennoch Anschluss findet.
Ich leide seit meiner Pubertät unter unschön geformten Brüsten und einem großen Brustwarzenvorhof.
Im April 2015 (mit 23 Jahren) habe ich eine Brust-Op machen lassen.
Zuvor habe ich dem Arzt genau erklärt was mich stört.
Er hat mir also ein Implantat eingesetzt mit einem Schnitt rund um die Brustwarze. Besprochen wurde, dass wir diesen Schnitt vornehmen, da der Brustwarzenvorhof verkleinert werden sollte und die Brust leicht gestrafft.
Leider wurde sie meines Erachtens nach aber nur vergrößert. Der Durchmesser des Vorhof beträgt noch immer knapp 8cm. Des weiteren ist die brust nachdem sie angeschwollen ist, wieder in die unschöne Form verfallen. Die brustwarzen sehen wieder aus wie aufgesetzt.
Nun hat er mir im März diesen Jahres eine Nachkorretur angeboten. Er will die brust um 1-2 cm nachstraffen. Abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass 1-2 cm ausreichend sind, fange ich so langsam an zu zweifeln, dass es das richtige Verfahren war.
Durch Recherchen im Internet habe ich festgestellt, dass ich eine tubuläre Brust habe...worauf der behandelnde Arzt mich nie hingewiesen hat.
Meine Frage: kann man trotz bereits durchgeführter op Einen Antrag auf Kostenübernahme für eine korrektur bei einem darauf spezialisierten Arzt stellen?