hallo,
ich bin 20 & habe mich vor 1 jahr einer Brustvergrößerung unterzogen was auch meine krankenkasse bezahlt hat. da meine büste asymmetrische waren, war die kostenübernahme kein problem.
ein halbes jahr später, hat man gesehen, dass trotz der op eine seite immernoch kleiner war.
das krankenhaus hatte ein zu kleines implantat hinein gesetz ( es handelt sich hierbei um eine körbchengröße) außerdem haben die brustwarzen einen höhenunterschied von 1cm.
als ich nun einen antrag bei meiner krankenkasse gestellt habe und dies auch weitergeleitet würde, bekam ih als antwort:
"Anhand der vorliegenden Unterlagen lässt sich keine tubuläre Brustdeformität mehr feststellen. Offensichtlich handelt es sich um einen postoperativen Zustand. Das kosmetische OP-Ergebnis hat keine entstellende Wirkung und muss aus medizinischer Sicht nicht korrigiert werden. Eine Krankheit im Sinne des SGB V liegt nicht vor."
"Auf eine körperliche Untersuchung kann verzichtet werden, der Befund geht aus der vorliegenden aussagekräftigen Fotodokumentation hervor."
leider weiß ich nicht was ich nun machen kann. ich hoffe sie können mir helfen.
MfG
ich bin 20 & habe mich vor 1 jahr einer Brustvergrößerung unterzogen was auch meine krankenkasse bezahlt hat. da meine büste asymmetrische waren, war die kostenübernahme kein problem.
ein halbes jahr später, hat man gesehen, dass trotz der op eine seite immernoch kleiner war.
das krankenhaus hatte ein zu kleines implantat hinein gesetz ( es handelt sich hierbei um eine körbchengröße) außerdem haben die brustwarzen einen höhenunterschied von 1cm.
als ich nun einen antrag bei meiner krankenkasse gestellt habe und dies auch weitergeleitet würde, bekam ih als antwort:
"Anhand der vorliegenden Unterlagen lässt sich keine tubuläre Brustdeformität mehr feststellen. Offensichtlich handelt es sich um einen postoperativen Zustand. Das kosmetische OP-Ergebnis hat keine entstellende Wirkung und muss aus medizinischer Sicht nicht korrigiert werden. Eine Krankheit im Sinne des SGB V liegt nicht vor."
"Auf eine körperliche Untersuchung kann verzichtet werden, der Befund geht aus der vorliegenden aussagekräftigen Fotodokumentation hervor."
leider weiß ich nicht was ich nun machen kann. ich hoffe sie können mir helfen.
MfG