Hallo liebe Ärzte und Forenmitglieder.
Ich habe eine Frage bzgl der Haftung von Ärzten. Die Medassure lehnte meinen Antrag auf Kostenübernahme ab, mit der Begründung es handle sich um einen Kunst-und/oder Behandlungsfehler. (Schmerzhafter Double Bubble, zudem ist das linke Implantat recht lose, sodass ich Nachts nicht ohne BH schlafen kann, da ich davon zusätzliche Schmerzen bekomme). Nun meine Frage: Wenn es sich um einen Kunst/Behandlungsfehler handelt, ist der Arzt dafür nicht zu belangen? es kann doch nicht sein das ich trotz Schmerzen weder Versicherungsschutz, noch vom Arzt Rückerstattung bzw Schmerzensgeld oder was auch immer verlangen kann... Eine neue OP aus eigener Tasche kann ich mir beim besten Willen nnicht leisten. Was kann ich tun??
Ich hoffe sehr das mir jemand helfen kann :(
Ich habe eine Frage bzgl der Haftung von Ärzten. Die Medassure lehnte meinen Antrag auf Kostenübernahme ab, mit der Begründung es handle sich um einen Kunst-und/oder Behandlungsfehler. (Schmerzhafter Double Bubble, zudem ist das linke Implantat recht lose, sodass ich Nachts nicht ohne BH schlafen kann, da ich davon zusätzliche Schmerzen bekomme). Nun meine Frage: Wenn es sich um einen Kunst/Behandlungsfehler handelt, ist der Arzt dafür nicht zu belangen? es kann doch nicht sein das ich trotz Schmerzen weder Versicherungsschutz, noch vom Arzt Rückerstattung bzw Schmerzensgeld oder was auch immer verlangen kann... Eine neue OP aus eigener Tasche kann ich mir beim besten Willen nnicht leisten. Was kann ich tun??
Ich hoffe sehr das mir jemand helfen kann :(