Hallo,
nach meinem Behandlungsfehler tubulärer Brust, habe ich bei der Landesärztekammer einen Behandlungsfehler angezeigt.
Das Klinikum stellte einen Gynäkologen als Gutachter.
Auf anraten stellte ich einen Befangenheitsantrag, da mich ein Gynäkologe operiert hat.
Nun wurde der plastische Chirurg auch abgelehnt.
In Gesetzetexten habe ich gefunden, dass ich freie Wahl habe.
Begründung des Klinikums Mainz: Prof.Dr. Germann war für die BG Ludwigshafen tätig, während der Prf. Intraphuvasak im städtischen Krankenhaus mannheim arbeitete. Reicht das für eine Ablehnung???
Hört sich für mich an, als hätte er da schon Probleme gehabt...
Wie soll ich weiterverfahren???
Kann mir jemand einen Gutachter nennen?
Danke für die Hilfe.
nach meinem Behandlungsfehler tubulärer Brust, habe ich bei der Landesärztekammer einen Behandlungsfehler angezeigt.
Das Klinikum stellte einen Gynäkologen als Gutachter.
Auf anraten stellte ich einen Befangenheitsantrag, da mich ein Gynäkologe operiert hat.
Nun wurde der plastische Chirurg auch abgelehnt.
In Gesetzetexten habe ich gefunden, dass ich freie Wahl habe.
Begründung des Klinikums Mainz: Prof.Dr. Germann war für die BG Ludwigshafen tätig, während der Prf. Intraphuvasak im städtischen Krankenhaus mannheim arbeitete. Reicht das für eine Ablehnung???
Hört sich für mich an, als hätte er da schon Probleme gehabt...
Wie soll ich weiterverfahren???
Kann mir jemand einen Gutachter nennen?
Danke für die Hilfe.