Dr. Berger sagt am 24.02.2008guten tag,
meiner information nach ist es vorgeschrieben, die produktspezifikation von implanaten in den patientenunterlagen zu archivieren. ob ein implantatspass ausgehaendigt werden muss weiss ich nicht, werde mich erkundigen. ich kann ihnen jedoch sagen, dass es im rahmen einer qualitaetsgesicherten behandlung dazugehoert. bitte fragen sie bei ihrem operateur nach, sicher ist es nur ein versehen, dass es noch nicht passiert ist ;-).
die sache mit den implantaten, die dann auf wundersame weise die firma wechseln, wird mir langsam unheimlich. es kommt naemlich immer oefter vor. das ist eine absolute sauerei, denn (wie hier jetzt)die rofil implis sind billiger.
als patientin haben sie jedoch absolut keine handhabe, es sei denn, sie haben vorher im schriftlichen behandlungsvertrag fixiert, dass sie
Implantate von einer gewissen firma bekommen. dann ist das auch einklagbar. ich bin entsetzt ueber diese praktiken und die dahinter steckende ethik. bitte glauben sie mir, dass nicht alle kollegen so handeln.nur, die kollegen die so handeln, geben allen anderen einen schlechten ruf, und da hoert dann der spass auf. hier hilft nur aufklaerung und nochmal aufklaerung. hier im forum tun wir unsere bestes dazu, dass sich das aendert.
fuer die patienten gilt jedoch das zweite frankfurter mantra:" alles schriftlich fixieren, alles schriftlich fixieren, alles schriftlich fixieren...................................." ;-(
gruss, berger
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