Hallo an alle,
ich habe den Brustimplantaswechsel seit mai hinter mir. Erst hat die KK nur die hälfte übernommen, § 52 Abs. 2 SGB V (laut der Spitzenverbände der KK). Das hat sich nun geändet.
ich habe ein schreiben meiner KK erhalten, leider steht dort kein gesetz, sonder:
der medizinische dienst des spitzenverbandes bund der krankenkassen e.v. hat eine gutachterliche stellungnahme üner die medizinische notwendigkeit von untersuchungs- und behandlungsschritten im umfeld einer implantanentfernung von fehlerhaften brustimplantaten abgegeben. diese sagt aus, dass die kosten für die implantatentnahme von fehlerhaften brustimplantaten in voller höhe von der krankenkasse zu tragen ist. dies gilt auch, wenn die Brustimplantate seinerzeit ohne medizinische notwendigkeit eingesetzt worden sind.
Ich hoffe, damit geholfen zu haben.
ich habe den Brustimplantaswechsel seit mai hinter mir. Erst hat die KK nur die hälfte übernommen, § 52 Abs. 2 SGB V (laut der Spitzenverbände der KK). Das hat sich nun geändet.
ich habe ein schreiben meiner KK erhalten, leider steht dort kein gesetz, sonder:
der medizinische dienst des spitzenverbandes bund der krankenkassen e.v. hat eine gutachterliche stellungnahme üner die medizinische notwendigkeit von untersuchungs- und behandlungsschritten im umfeld einer implantanentfernung von fehlerhaften brustimplantaten abgegeben. diese sagt aus, dass die kosten für die implantatentnahme von fehlerhaften brustimplantaten in voller höhe von der krankenkasse zu tragen ist. dies gilt auch, wenn die Brustimplantate seinerzeit ohne medizinische notwendigkeit eingesetzt worden sind.
Ich hoffe, damit geholfen zu haben.