Sehr geehrtes Ärzteteam
Eine kleine Frage bezüglich meiner Krankenkasse. Ich habe vor 6 Jahren eine Kostengutsprache zur Korrektur meiner starken Brustasymmetrie (links AA, rechts C) erhalten. Ich erhielt ein Implantat auf der rechten Seite und eine Straffung links. Nun habe ich leider eine Kapselfibrose und das Implantat muss ausgewechselt werden. Mein Arzt meinte, es sei nicht nötig dafür eine Kostengutsprache bei der Kasse einzuholen, es sei die Pflicht der Kasse, diesen medizinisch notwendigen Eingriff zu übernehmen, da Sie die Fehlbildung anerkannt haben. Kann ich mich darauf verlassen? Ist das die gängige Praxis, oder hätten Sie als Arzt auch in diesem Fall eine Kostengutsprache der Kasse abgewartet. Obwohl der Eingriff natürlich nötig ist und es sich um eine Fehlbildung handelt?
Mit bestem Dank
Stefanie
Eine kleine Frage bezüglich meiner Krankenkasse. Ich habe vor 6 Jahren eine Kostengutsprache zur Korrektur meiner starken Brustasymmetrie (links AA, rechts C) erhalten. Ich erhielt ein Implantat auf der rechten Seite und eine Straffung links. Nun habe ich leider eine Kapselfibrose und das Implantat muss ausgewechselt werden. Mein Arzt meinte, es sei nicht nötig dafür eine Kostengutsprache bei der Kasse einzuholen, es sei die Pflicht der Kasse, diesen medizinisch notwendigen Eingriff zu übernehmen, da Sie die Fehlbildung anerkannt haben. Kann ich mich darauf verlassen? Ist das die gängige Praxis, oder hätten Sie als Arzt auch in diesem Fall eine Kostengutsprache der Kasse abgewartet. Obwohl der Eingriff natürlich nötig ist und es sich um eine Fehlbildung handelt?
Mit bestem Dank
Stefanie