Guten Tag,
es wäre sehr freundlich, wenn ich auf folgende Fragen gute Antworten bekäme:
Bei einer Patientin wurden größere Implantate als vereinbart eingesetzt. (275 statt 175-200 - subglandulär bei sehr dünner frau). in der rechts. Brust wurde die Unterbrustfalte tiefer (als links) gesetzt und sehr nah an der Oberfläche geschnitten, daraus folgte ein implantatsdislokation, bottoming out und rippling, Kapselfibrose.
die rechts. axilläre naht störte so, dass sie den rehcten arm nicht heben konnte.
2 korrekturop mit austausch der implantate und submuskuläre einlagerung waren notwendig.
- sind die Folgen alle auf die rechts. schnittführung zurück zuführen? - ist die einlagerung subglandulär bei vertragswidriger verwendung größerer implantate noch richtig gewesen?
- ist die unterschiedliche schnittführung ein kennzeichen dafür, dass nicht nur der behandlende arzt sondern auch ein weiterer arzt mitoperiert hat?
- gibt es sog. leitlinien für die durchführung einer augmentation? wie z.B eine Verpflichtung vorher anzuzeichnen? Hat der arzt hier auch nicht gemacht.
Die Patientin musste zwei jahre schwer leiden, daher wäre ich für eine brauchbare Antwort sehr dankbar.
Beste Grüße
es wäre sehr freundlich, wenn ich auf folgende Fragen gute Antworten bekäme:
Bei einer Patientin wurden größere Implantate als vereinbart eingesetzt. (275 statt 175-200 - subglandulär bei sehr dünner frau). in der rechts. Brust wurde die Unterbrustfalte tiefer (als links) gesetzt und sehr nah an der Oberfläche geschnitten, daraus folgte ein implantatsdislokation, bottoming out und rippling, Kapselfibrose.
die rechts. axilläre naht störte so, dass sie den rehcten arm nicht heben konnte.
2 korrekturop mit austausch der implantate und submuskuläre einlagerung waren notwendig.
- sind die Folgen alle auf die rechts. schnittführung zurück zuführen? - ist die einlagerung subglandulär bei vertragswidriger verwendung größerer implantate noch richtig gewesen?
- ist die unterschiedliche schnittführung ein kennzeichen dafür, dass nicht nur der behandlende arzt sondern auch ein weiterer arzt mitoperiert hat?
- gibt es sog. leitlinien für die durchführung einer augmentation? wie z.B eine Verpflichtung vorher anzuzeichnen? Hat der arzt hier auch nicht gemacht.
Die Patientin musste zwei jahre schwer leiden, daher wäre ich für eine brauchbare Antwort sehr dankbar.
Beste Grüße