Die französischen Behörden hatten ja bereits im Dezember die Empfehlung ausgesprochen hatten, dass alle Frauen mit PIP Implantaten sich aufgrund der Risiken, dass die mit billigem Industrie-Silikon gefüllten Brustimplantate reissen könnten, entfernen lassen sollten. Die deutschen Behörden waren erst mal zurückhaltender und empfahlen den betroffenen Frauen nur, eine Untersuchung der PIP Implantate vornehmen zu lassen, und eine Entscheidung über eine mögliche Entfernung individuell mit dem Arzt zu besprechen. Diese aufgrund der Empfehlung erfolgten Untersuchungen haben dann aber wohl ergeben, dass ein Risiko durch austretendes Silikon nicht nur bei gerissenen Implantaten besteht, sondern auch bei nicht gerissenen Implantaten.
Auch wenn sich der Verdacht, die fehlerhaften PIP Implantate würden Krebs auslösen können, bisher nicht bestätigt hat, gibt es andere Risiken, wenn Silikon ausläuft. Denn das austretende Silikon kann zu Verkapselungen führen und Entzündungsreaktionen auslösen. Ob das billige Industrie Silikon dann noch weitere Risiken birgt, ist noch nicht bewiesen, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Am 06.01.2012 gab das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) dann eine Pressemeldung heraus, nach der nun alle betroffenen Frauen, sich die Implantate als Vorsichtsmassnahme entfernen lassen sollten. Betroffen sind davon nicht nur die Brustimplantate der inzwischen insolventen Firma PIP sondern auch die baugleichen Implantate der Firma Rofil.
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Krankenkassen sollen Kosten für die Entfernung von PIP und ROFIL Brustimplantaten vornehmen
Laut einer Meldung vom 08.01.2012 sollen nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums die Kosten für die Entfernung der PIP und Rofil Implantate durch die Krankenkassen übernommen werden, ganz unabhängig davon, ob die Brustimplantate aus medizinischen Gründen oder aus ästhetischen Gründen eingesetzt worden waren. Denn von diesen Brustimplantaten würde eine Gesundheitsgefahr ausgehen und wenn eine Gesundheitsgefahr bestehen würde, hätte ein Patient gegenüber den Krankenkassen immer einen Anspruch darauf, dass die Kosten übernommen werden. Allerdings können die Krankenkassen im Einzelfall prüfen, inwieweit die betroffenen Frauen angemessen an den Kosten beteiligt werden könnten. Es ist davon auszugehen, dass eine Kosten-Beteiligung vor allem von den Frauen eingefordert werden wird, bei denen es sich um eine reine Schönheitsoperation und nicht um einen medizinisch indizierten Eingriff gehandelt habe.
Die Barmer GEK hat dazu bereits geäußert, dass zwar eine Kostenübernahme sowohl für die Entfernung der Brustimplantate wie auch für den Einsatz neuer Implantate dann kein Problem sei, wenn die PIP Implantate aus rein medizinischen Gründen eingesetzt worden waren. Bei reinen Schönheitsoperationensei die Kostenübernahme aber nicht garantiert und müsse im Einzelfall geprüft werden.
Quelle: [Link anzeigen]
Rofil Implantate
Wie weiterhin bekannt wurde, sollen Brustimplantate des niederländischen Herstellers Rofil Medical Nederlands B.V. mit den betroffenen PIP-Implantaten identisch sein. Die Empfehlungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der französischen Afssaps sollten deshalb auch für Brustimplantate des Herstellers Rofil angewendet werden. Bei den betroffenen Implantaten handelt es sich konkret um folgende Typen: „M-Implants“ IMGHC-TX, IMGHC-MX und IMGHC-LS.
Weitere Informationen sind hier auf der Homepage des BfArM , unter der Rubrik Medizinprodukte, Empfehlungen des BfArM zu finden.
Auch wenn sich der Verdacht, die fehlerhaften PIP Implantate würden Krebs auslösen können, bisher nicht bestätigt hat, gibt es andere Risiken, wenn Silikon ausläuft. Denn das austretende Silikon kann zu Verkapselungen führen und Entzündungsreaktionen auslösen. Ob das billige Industrie Silikon dann noch weitere Risiken birgt, ist noch nicht bewiesen, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Am 06.01.2012 gab das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) dann eine Pressemeldung heraus, nach der nun alle betroffenen Frauen, sich die Implantate als Vorsichtsmassnahme entfernen lassen sollten. Betroffen sind davon nicht nur die Brustimplantate der inzwischen insolventen Firma PIP sondern auch die baugleichen Implantate der Firma Rofil.
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Krankenkassen sollen Kosten für die Entfernung von PIP und ROFIL Brustimplantaten vornehmen
Laut einer Meldung vom 08.01.2012 sollen nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums die Kosten für die Entfernung der PIP und Rofil Implantate durch die Krankenkassen übernommen werden, ganz unabhängig davon, ob die Brustimplantate aus medizinischen Gründen oder aus ästhetischen Gründen eingesetzt worden waren. Denn von diesen Brustimplantaten würde eine Gesundheitsgefahr ausgehen und wenn eine Gesundheitsgefahr bestehen würde, hätte ein Patient gegenüber den Krankenkassen immer einen Anspruch darauf, dass die Kosten übernommen werden. Allerdings können die Krankenkassen im Einzelfall prüfen, inwieweit die betroffenen Frauen angemessen an den Kosten beteiligt werden könnten. Es ist davon auszugehen, dass eine Kosten-Beteiligung vor allem von den Frauen eingefordert werden wird, bei denen es sich um eine reine Schönheitsoperation und nicht um einen medizinisch indizierten Eingriff gehandelt habe.
Die Barmer GEK hat dazu bereits geäußert, dass zwar eine Kostenübernahme sowohl für die Entfernung der Brustimplantate wie auch für den Einsatz neuer Implantate dann kein Problem sei, wenn die PIP Implantate aus rein medizinischen Gründen eingesetzt worden waren. Bei reinen Schönheitsoperationensei die Kostenübernahme aber nicht garantiert und müsse im Einzelfall geprüft werden.
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Rofil Implantate
Wie weiterhin bekannt wurde, sollen Brustimplantate des niederländischen Herstellers Rofil Medical Nederlands B.V. mit den betroffenen PIP-Implantaten identisch sein. Die Empfehlungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der französischen Afssaps sollten deshalb auch für Brustimplantate des Herstellers Rofil angewendet werden. Bei den betroffenen Implantaten handelt es sich konkret um folgende Typen: „M-Implants“ IMGHC-TX, IMGHC-MX und IMGHC-LS.
Weitere Informationen sind hier auf der Homepage des BfArM , unter der Rubrik Medizinprodukte, Empfehlungen des BfArM zu finden.