Hallo,
ich bin sehr verunsichert und erhoffe mir hier einen Rat.
Bei einer BV 2006 wurden mir Implantate der Firma McGhan eingesetzt.
Nach drei weiteren Schwangerschaften und Stillperioden hatte meine Brust gelitten und zudem sah man ein deutliches Rippling. Bei der darauffolgenden Operation wurde festgestellt, dass sich eines der "alten" Implantate beinahe vollständig "aufgelöst" hatte... Entsprechende Fotos sind vorhanden. Mein behandelnder Arzt entfernt dieses und sandte es an die Firma Allergan (die McGhan aufgekauft hat) ein.
Allergan hat tatsächlich die mangelhaften Implantate als Regressfall anerkannt.
Laut meinem Arzt wurde nun angeboten die Kosten für die neuen Implantate zu übernehmen. Diese lägen netto allerdings "nur" bei 700.- Euro. Das kommt mir doch etwas wenig vor (nicht die Kosten für die Implantate, sondern der Erstattungsbetrag...).
Mein Arzt möchte mir den bestehenden Schriftwechsel nicht zeigen, bzw. gab an, dies von Allergan aus nicht zu dürfen. Es handle sich hier um ein rechtliches Problem?
Ich weiß nicht, wie ich mich nun verhalten soll, oder ob dies ein "normaler" Betrag für so einen Regressfall ist?! Die fehlende Transparenz macht es mir nicht einfacher.
Haben Sie vielleicht andere Erfahrungswerte?
Liebe Grüße
Zilasta
ich bin sehr verunsichert und erhoffe mir hier einen Rat.
Bei einer BV 2006 wurden mir Implantate der Firma McGhan eingesetzt.
Nach drei weiteren Schwangerschaften und Stillperioden hatte meine Brust gelitten und zudem sah man ein deutliches Rippling. Bei der darauffolgenden Operation wurde festgestellt, dass sich eines der "alten" Implantate beinahe vollständig "aufgelöst" hatte... Entsprechende Fotos sind vorhanden. Mein behandelnder Arzt entfernt dieses und sandte es an die Firma Allergan (die McGhan aufgekauft hat) ein.
Allergan hat tatsächlich die mangelhaften Implantate als Regressfall anerkannt.
Laut meinem Arzt wurde nun angeboten die Kosten für die neuen Implantate zu übernehmen. Diese lägen netto allerdings "nur" bei 700.- Euro. Das kommt mir doch etwas wenig vor (nicht die Kosten für die Implantate, sondern der Erstattungsbetrag...).
Mein Arzt möchte mir den bestehenden Schriftwechsel nicht zeigen, bzw. gab an, dies von Allergan aus nicht zu dürfen. Es handle sich hier um ein rechtliches Problem?
Ich weiß nicht, wie ich mich nun verhalten soll, oder ob dies ein "normaler" Betrag für so einen Regressfall ist?! Die fehlende Transparenz macht es mir nicht einfacher.
Haben Sie vielleicht andere Erfahrungswerte?
Liebe Grüße
Zilasta