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CH/Ständerat gegen Verschuldungsprinzip in der Krankenversicherung
Bern (awp/sda) - Führt eine
Schönheitsoperation zu Komplikationen, müssen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung weiterhin bezahlen. Der Ständerat hat am Freitag eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die eine Änderung verlangte. Das Verschulden dürfe keine Rolle spielen, lautete der Tenor.
Mit dem Nein des Ständerates ist der Vorstoss von Ruth Humbel (CVP/AG) vom Tisch. Humbel verlangte, dass Folgekosten von nicht medizinisch indizierten kosmetischen Eingriffen von der Kassenpflicht ausgenommen werden.
Angesichts der Zunahme von Lifestyle-Eingriffen müssten klare Grenzen gezogen werden, argumentierte die CVP-Nationalrätin. Wer sich ein Gesichtslifting oder eine
Nasenkorrektur machen lasse, sollte nicht nur für diesen Eingriff, sondern auch für die Folgekosten bei Komplikationen oder fehlerhaften Behandlungen selbst aufkommen müssen.
ABKEHR VON GRUNDPRINZIPIEN
Die Mehrheit im Ständerat überzeugte dies nicht. Auf den ersten Blick scheine es logisch, dass nicht nur
Schönheitsoperationen, sondern auch Folgeeingriffe von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden sollten, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG) im Namen der Kommission. Aber: «So einfach ist es nicht.»
Die Konsequenzen wären weitreichend, betonte Egerszegi. Heute werde das Verschulden der versicherten Person für die Übernahme von Leistungen nicht berücksichtigt. Dieses Solidaritätsprinzip würde durchbrochen.
AUCH RAUCHER UND SPORTLER BETROFFEN
Mit einem Ja zum Vorstoss würde das Verschuldungsprinzip eingeführt, befand auch Urs Schwaller (CVP/FR). Wer rauche, trinke, zu viel esse oder keinen Sport treibe, würde riskieren, von der Grundversicherung nicht mehr abgedeckt zu sein.
Felix Gutzwiller (FDP/ZH) wies darauf hin, dass es auch jene treffen könnte, die Sport trieben. Der Wintersport etwa verursache nämlich erhebliche Gesundheitskosten. Die Gegnerinnen und Gegner gaben auch zu bedenken, in der Praxis wäre schwierig zu belegen, dass ein schönheitschirurgischer Eingriff die Ursache für eine Behandlung sei.
Gesundheitsminister Alain Berset stellte sich ebenfalls gegen die Motion. Es wäre der Anfang von einem fundamentalen Wechsel in der Krankenversicherung. Er rief den Rat dazu auf, deutlich Nein zu sagen. Die kleine Kammer folgte dem Aufruf und lehnte den Vorstoss oppositionslos ab.
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