suca sagt am 21.11.2013
Liv, meinst Du das Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer? Das Schlichtungsverfahren wird in D (kostenfrei für den Patienten) nur durchgeführt, wenn der betroffene Arzt zustimmt, lehnt er ab, dann geht es nur über das Gericht (außer in NRW meines Wissens). Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei ganz unterschiedliche Dinge, leider, man ist dabei auf die Sichtweise eines Gutachters angewiesen, und der kann es sehen, wie er will....einen Behandlungsfehler nachweisen, als Laie fast ein Ding der Unmöglichkeit, in D ist es auch leider so, dass nur bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast zugunsten des Patienten umgekehrt werden kann, aber wer entscheidet, ob es grob war oder nicht? Selbst das neu Patientenrechtegesetz hat daran nicht viel geändert....alles nur sehr traurige Realität.