Dr. Bodo sagt am 02.07.2012Hallo,
man kann nur einmal Wiedrspruch einlegen. Sinnvoll ist dafür erneut ein Attest einzureichen, ggf. auch von mehreren Fachärzten (Orthopäde und Gynäkologe sind meist am hilfreichsten).
Wenn die Krankenkasse es wieder ablehnt bleibt nur der Weg über einen Rechtsanwalt, das zieht sich aber oft über Jahre, kostet Geld und ist auch nicht immer erfolgsversprechend.
Die Krankenkassen haben gewisse Richtlinien. Die Ablehnung wird nicht vom Sachbearbeiter entschieden sondern vom medizinischen Dienst der Krankenkasse, also von einem Arzt, der für die Krankenkasse arbeitet. Und dieser handelt eben nach den Richtlinien der Krankenkassen. Es gibt angeblich einige Krankenkassen bzw. Tarife, die diese OP schon ganz ausschließen.
Für den Einspruch hat man eine Frist von 2 oder 4 Wochen, man sollte also schnell reagieren.
Ich drücke Ihnen die Daumen,
herzliche Grüße
Dr. Juliane Bodo