Dr. Alamouti sagt am 24.10.2015Sehr geehrte Frau Julia
Das ist ein richtig schwieriges Thema. Und der Ausgang ist nicht nur von der Krankenkasse abhängig sondern auch vom Sachbearbeiter.
Sie sollten auf jeden Fall die Basis beachten:
So viel wie mögliche Ärzte müssen, sollten, ihre Erkrankung belegen.
Der Amtsarzt aus dem nächsten Gesundheitsamt sollte zum Schluss es ebenfalls belegen.
Denn dann hat es ihre gesetzliche Krankenkasse schwer, ihnen dieses Behandlungswunsch abzulehnen.
Die Krankenkasse wird sie von ihrem eigenen Arzt auch untersuchen lassen und der wird natürlich alles wiederlegen wollen, damit die Kasse bloß nicht zahlen muss (weil er für die Kasse arbeitet und nicht für sie).
Nicht aufgeben! Weiter machen. Denn die Kasse rechnet damit, dass sie nach ein paar Hürden aufgeben.
Ebenfalls sollte der behandelnde Arzt nach der Gebührenordnung der Ärzte abrechnen und bloß nicht mit einer Pauschalsumme. Denn das würde die Kasse auch nicht übernehmen. Wenn es soweit ist, sollte man vielleicht vorher einen Kostenvoranschlag an die Kasse schicken.
Wenn alle Stricke reißen, gibt es auch die Möglichkeit, diese außergewöhnlichen Kosten für eine medizinisch notwendige OP bei der Steuer einzureichen. Aber hier bitte ich sie ihren Steuerberater zu fragen, weil ich nur ein Arzt bin und nicht alles weiß.:)
Schönen Abend
Ihr
Dr. med. D. Alamouti
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