Dr. Finner sagt am 11.10.2010Guten Tag,
wenn die Beratung und Untersuchung durch einen Arzt persönlich durchgeführt wird, ist dieser nach Berufsordnung und amtlicher Gebührenordnung gesetzlich verpflichtet, ein Honorar zu berechnen. Dieses kann allerdings angerechnet werden, falls eine Haartransplantation erfolgt.
Wichtig für die Entscheidung für den richtigen Arzt ist das Vertrauensverhältnis. Dieses kann nur entstehen, wenn man sich ausführlich über die medizinische UND chirurgische Behandlung des Haarausfalls beraten fühlt. Da die Haartransplantation ein dauerhafter Eingriff ist und viel Erfahrung erfordert, sollte auf eine ganz persönliche Planung mit dem Haarchirurgen im Vorfeld geachtet werden, die für jeden Fall anders ist.
Dieses Forum dient der Diskussion medizinischer Fragen. Arztempfehlungen im Internet sind mit Vorsicht zu geniessen, da sie leicht manipulierbar sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Andreas M. Finner