Hallo,
ich bekomme schlecht Luft und war deshalb beim HNO Arzt. Dieser hat mir auch ein Atest ausgestellt, dass ich einen Nasenscheidewandverkrümmung habe. In diesem Zusammenhang will ich mir gleich noch meine Nase begradigen lassen. Ich habe auch schon Kontakt zu einer privaten Klinik aufgenommen.
Nunmehr habe ich eine Anfrage bei der Krankenkasse gestartet zur Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Teil. Den Rest für die Schönheits OP bezahle ich selbstverständlich selber. So hab ich das auch der Krankenkasse geschildert. Nunmehr haben diese mir den Antrag komplett abgelehnt !!! Die Begründung: Die Privatklinik die ich gewählt habe ist nicht auf der "weissen Liste" und gem. Sozialgesetzbuch übernehmen die Kassen keine Rechnungen von Privatkliniken, auch nicht für den medizinisch notwendigen Teil !!!! Das kann doch nicht sein, oder ? Ich will doch nur den Teil, den die Krankenkasse auch zahlen würde wenn ich nur die Nasenscheidewand operieren lassen würde.
Was soll ich nun tun ? Kann ich hier Berufung einlegen ? Hab ich da eine Chance ? Wie hoch ist den ungefähr der Anteil für die Korrektur der Nasenscheidewand ?
Ich bitte um schnelle Hilfe, da ich die OP noch gerne dieses Jahr machen lassen würde.
Danke schonmal im Voraus.
Jochen
ich bekomme schlecht Luft und war deshalb beim HNO Arzt. Dieser hat mir auch ein Atest ausgestellt, dass ich einen Nasenscheidewandverkrümmung habe. In diesem Zusammenhang will ich mir gleich noch meine Nase begradigen lassen. Ich habe auch schon Kontakt zu einer privaten Klinik aufgenommen.
Nunmehr habe ich eine Anfrage bei der Krankenkasse gestartet zur Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Teil. Den Rest für die Schönheits OP bezahle ich selbstverständlich selber. So hab ich das auch der Krankenkasse geschildert. Nunmehr haben diese mir den Antrag komplett abgelehnt !!! Die Begründung: Die Privatklinik die ich gewählt habe ist nicht auf der "weissen Liste" und gem. Sozialgesetzbuch übernehmen die Kassen keine Rechnungen von Privatkliniken, auch nicht für den medizinisch notwendigen Teil !!!! Das kann doch nicht sein, oder ? Ich will doch nur den Teil, den die Krankenkasse auch zahlen würde wenn ich nur die Nasenscheidewand operieren lassen würde.
Was soll ich nun tun ? Kann ich hier Berufung einlegen ? Hab ich da eine Chance ? Wie hoch ist den ungefähr der Anteil für die Korrektur der Nasenscheidewand ?
Ich bitte um schnelle Hilfe, da ich die OP noch gerne dieses Jahr machen lassen würde.
Danke schonmal im Voraus.
Jochen