Wenn die vereinabrung oder der behandlungsvertrag so besprochen war, ja! Ansonsten wird ”Mehr“Hallo Mia!
Wenn die vereinabrung oder der behandlungsvertrag so besprochen war, ja! Ansonsten wird es schwierig dies durchzusetzen. Haben Sie denn schon Konkretes vom Kollegen gehört bzgl. einer Korrektur?