lebasi:“Na der Sprung ist ja wirklich enorm. Würde das mal als Vertragsbruch bezeichnen. Ganz ehrlich, sind ”Mehr“Na der Sprung ist ja wirklich enorm. Würde das mal als Vertragsbruch bezeichnen. Ganz ehrlich, sind sie dir wirklich viel zu groß, solltest du das Gespräch mit dem Chirurgen suchen. Denn war diese Implantatgröße so definitiv nicht vereinbart, hast du einen rechtl. Anspruch auf kostenlose Korrektur. Im Normalfall gibt es eine vertragl. Klausel wie -Im Falle eines objektiv unerreichten vereinbarten Effektes ... ist eine kostenlose Korrektur-OP möglich- o.ä. Soll vielleicht kein Rechtsstreit daraus werden, aber alles gefallen sollte man sich auch nicht.”Weniger