Ma-Wolter:“hallo rotefrau. es ist sehr schade, daß sie mit ihrem ergebnis unzufrieden sind -jeder gute chirurg ”Mehr“hallo rotefrau. es ist sehr schade, daß sie mit ihrem ergebnis unzufrieden sind -jeder gute chirurg sollte versuchen, das zu ändern,schon um seines rufes wegen, aber auch, weil es einfach viel befriedigender ist, zufriedene patientinnen zu haben....rein rechtlich haben sie allerdings wenig chancen: in den aufklärungsbögen steht, daß subjektiv, in ihren augen,auch eine verschlechterung eintreten kann. wenn also nicht unsachgemäß sondern "nur" ästhetisch nicht schön operiert wurde, werden sie bei gericht bzw. mit einem gutachter keine chance haben. egal wie wenig mir ein ergebnis persönlich gefällt, in einer fachchirurgischen stellungnahme rate ich patientinnen fast immer, sich mit ihrem operateur auf eine korrektur zu einigen, weil es die günstigste und schnellste möglichkeit ist, eine veränderung des jetzigen zustandes zu erreichen und ein rechtsstreit nur selten zu einem für sie befriedigenden erfolg führt - und unsinnigerweise meist auch nur dann, wenn ein aufklärungsfehler vorliegt - das ergebnis an sich ist leider meist völlig nebensächlich.... auf der anderen seite ist es sicher schon sinnvoll, sich eine 2. meinung bei einem auf bv´s spezialisierten kolegen in ihrer nähe zu holen, um bei dem gespräch mit ihrem arzt ggf. mehr informationen zu haben und besser argumentieren zu können. ich wünsche ihnen viel erfolg.