rein rechtlich kann man eine brustvergrößerung ab dem 18. lebensjahr machen - je nach b”Mehr“hallo ania.
rein rechtlich kann man eine brustvergrößerung ab dem 18. lebensjahr machen - je nach befund macht das manchmal auch sinn, meistens wartet man aber eher bis anfang 20. die brust wächst in ihrem alter normalerweise nicht mehr, viel ganz sicher nicht. eine bv hat immer risiken, mit 20 sind die nicht höher als ein paar jahre später. sie müssen nur wissen, daß sich der busenn nach einer schwangerschaft negativ verändern kann (natürlich auch ohne implantate) und bei so jungen patientinnen muß man auch darauf hinweisen, daß ggf. eine weitere operation folgen muß, auch wenn die qualitätsimplantate heute meist eine lebenslange garantie haben... ich rate ihnen, sich bei spezialisten in ihrer nähe beraten zu lassen, dann werden sicher auch ihre restlichen fragen leicht zu klären sein.