Jue-Marsch:“Hallo Mara, einen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung des Honorars haben Sie nicht! Allerdings las”Mehr“Hallo Mara, einen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung des Honorars haben Sie nicht! Allerdings lassen sich viele Operateure darauf ein, möglicherweise mit einem Abzug von Sach-, Klinik- und Anästhesiekosten. Viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen Dr. Marsch”Weniger