Lieselein:“Ich habe über meinen Anwalt bereits den Weg des Vergleichs eingeschlagen. Da ich nicht Rechtschutzve”Mehr“Ich habe über meinen Anwalt bereits den Weg des Vergleichs eingeschlagen. Da ich nicht Rechtschutzversichert bin, kann ich mir eine Klage (die auch nicht zwingend notwendig ist) nicht leisten. Die Gerichtskosten sind bei einem angesetzten Streitwert von 100.000 Euro pro Patientin einfach zu hoch.