beratungsgespraeche werden, wie es schon angeklungen ist, sehr unterschiedlich berechnet oder”Mehr“@all.
beratungsgespraeche werden, wie es schon angeklungen ist, sehr unterschiedlich berechnet oder eben nicht. dabei geht es von 0-175,-€, soweit ich es weiss. ueblich sind 50,-€ in praxen, die sehr viele patienten haben, zimtsahne hat es gut beschrieben, wann ein arzt eher eine beratungsgebuehr nimmt und wann (noch) nicht. offiziell muss ein arzt-anders als ein handwerker, mit dem ja verglichen wurde-uebrigens eine rechnung stellen, wenn er aktiv wird, das verlangt die berufsordnung. kostenloses arbeiten geht nur ausnahmsweise pro bono....