sie haben recht, es ist dünnes eis. der arzt muss das beratungshonorar er”Mehr“guten abend liebe ulalia,
sie haben recht, es ist dünnes eis. der arzt muss das beratungshonorar erheben, wie der kollege schon erwähnt hat. ich denke, wenn man sich ausführlich beraten lässt, egal als erst zweit oder drittmeinung sollte man diese leistung auch honorieren. so ist es für alle beteiligten eine klar unverbindliche situation. der arzt ist zufrieden muss nicht verkaufen muss nicht einseitig beraten denn die leistung wird auch so honoriert und der patient fühlt sich zu nichts weiter verpflichtet denn die leistung wurde abgegolten. neulich musste ich zum anwalt. ich denke das ist eine berufsgruppe die aufgrund der akademischen laufzeit möglicherweise etwas besser mit dem arztberuf verglichen werden kann als die handwerker. sie wollen nicht wissen was die stunde beratung da gekostet hat........