Ulalia:“Liebe Frau Dr. Berger, doch, ich habe eine Vorstellung von den Kosten für die Beratung bei einem Anw”Mehr“Liebe Frau Dr. Berger, doch, ich habe eine Vorstellung von den Kosten für die Beratung bei einem Anwalt. Nachdem ich mich über den Zeitraum von 18 (!) Jahren mit dem Gedanken einer BV beschäftigt habe, hatte ich in zeitlich größeren Abständen immer wieder mal einen Arzt zur Beratung diesbezüglich (alle in München) aufgesucht. Dabei haben mir sehr renommierte Ärzte nichts berechnet, andere (auch renommierte, aber auch wenig bekannte) wiederum nichts berechnet. Ich fühlte mich weder bei den einen noch bei den anderen, (denen, die für die Beratung (ca. 60.-) verlangt hatten und denen, die die nichts dafür berechnet hatten) zu einer OP verpflichtet. Vorher war ich ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die jeweilige Beratung zu nichts verpflichtet. Mit meinem Beitrag wollte und will ich aber keinesfalls äußern, es etwa unseriös zu finden, wenn plastische Chirurgen für ihre Beratungen etwas verlangen. Dass sie das tun, ist absolut legitim. Ich wollte viel mehr darauf hinweisen, dass es nicht vom Renommee eines Arztes bzw. dessen Auftragslage oder Berühmtheit abhängig zu sein scheint, ob selbiger etwas für die Beratung verlangt. Wie im vorherigen Beitrag (von mir) schon beschrieben: Gleichungen wie: Arzt mit wenig Aufträgen = Beratungshonorar, wohingegen Arzt mit vielen Aufträgen ? kein Honorar, erscheinen mir nicht stimmig. Jedenfalls ist das so aufgrund meiner persönlichen ERfahrungen. Das für Beratung bezahlte Geld fand ich immer völlig legitim. Herzliche Grüße”Weniger