Ro-FERRARA1:“Hallo FraeleinS! Ist die Behandlung nach Brust-OP abgeschlossen liegt es im Ermessen des Arztes jede”Mehr“Hallo FraeleinS! Ist die Behandlung nach Brust-OP abgeschlossen liegt es im Ermessen des Arztes jede weitere Untersuchung in Rechnung zu stellen bzw. noch auf Kulanz zu machen. Da Sie 7 Jahre beschwerdefrei waren ist es üblich, dass Sie bei dem Termin - sofern der Arzt keine Kassenzulassung besitzt - die Untersuchung in Rechnung gestellt bekommen. Eine gute Nacht wünscht Ihnen Dr. Robinson FERRARA [Link anzeigen]”Weniger