suca:“Mit Lidstraffungen kenne ich mich leider nicht aus, aber ich finde es schon mal ganz gut, dass Dein ”Mehr“Mit Lidstraffungen kenne ich mich leider nicht aus, aber ich finde es schon mal ganz gut, dass Dein Arzt bei Vetrauensverlust Dir anbietet, dies über seine Berufshaftpflicht zu regeln, auch dass er Dir zu einem Arztwechsel rät, ist nicht schlecht. Es gibt noch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren, über die Ärztekammer zu beantragen, je nach Bundesland, muss Dein Arzt dann dem Verfahren zustimmen, Du wirst dann zu einem Arzt geschickt, der ein Gutachten erstellt, dann wird mit der Haftpflicht Deines Arztes verhandelt, sehen die aber keinen Behandlungsfehler, geht´s nur noch über ein langjähriges Gerichtsverfahren, bei dem Du erst mal alle Kosten tragen musst, und da Du (wie in D üblich) als Patient in der Beweispflicht stehst, erst mal sehr anstrengend. Mein PC hat die Teilnahme am Schlichtungsverfahren gleich abgelehnt. Mein Anwalt hat dann auf Herausgabe oder Benennung seiner Haftpflichtversicherung bestanden, auch dies wurde sofort abgelehnt, warum wohl? Was einem dann nur noch bleibt, ist ein jahrelanger Rechtsstreit.... Falls Du eine Korrektur bei einem anderen Arzt brauchst, dann lass sie Dir mindestens von der Haftpflicht zahlen und unterschreib nichts, worin steht, dass damit Folgeschäden und weitere Ansprüche abgegolten sind. Patientenrecht in D ist leider nicht sehr patientenfreundlich. Wünsch Dir trotzdem alles Gute und lass Dich nicht unterkriegen!”Weniger