Das Stangerbad gehört zu einer speziellen Bäderform bei der mittels elektrischen Gleichstroms die Nerven- und Muskeltätigkeit aktiviert wird. Die Durchführung eines so genannten hydroelektrischen Vollbades erfolgt in den meisten Fällen in einer Physiotherapiepraxis und wird von einem ausgebildeten Bademeister oder Physiotherapeuten durchgeführt.
Der Zufall kam auch bei dem der Erfindung des Stangerbades zur Hilfe: der gleichnamige Gerbermeister Stanger konnte während seiner beruflichen Tätigkeit eine äußerst positive Auswirkung auf die Gichterkrankung seines helfenden Vaters erkennen, wobei bereits Mitte des 19. Jahrhunderts die elektrischen Bäder verzeichnet wurden. Durch die eigenen Erfahrungen zutage beförderten positiven Eigenschaften von Strom und Wasser war das Stangerbad entstanden und wird mittels verfeinerter Technik bis heute als ein erfolgreiches Therapiemittel bei Lähmungen, Durchblutungsstörungen, Ischialgie, Krämpfen, Rheuma oder auch bei Unterleibsproblematiken eingesetzt.
Patienten mit folgenden Erkrankungen dürfen das Stangerbad nicht nutzen, um etwaige gesundheitliche Schädigungen auszuschließen. Hierzu zählen akute Infekte, Herz- Kreislauferkrankungen, lymphatische Diathese oder auch bei einem Vorhandensein von metallischen Teilen im Körper.
Da das Stangerbad nicht für kosmetische Zwecke eingesetzt wird, werden dem Vollbad auch keine reinen pflegenden Zusätze beigemischt, wobei Heilunterstützende medizinische Zusätze durchaus verwendet werden. Die Stangerbad- Wanne enthält ca. 800l Wasser, das verschiedene Temperaturen beinhalten kann, jedoch in der Regel nicht über die eigene Körpertemperatur hinausgeht. Je nach Diagnose und Therapieplan werden sowohl die Art der Ströme, Stromstärke und auch die Fließrichtung gezielt vom Bademeister oder Physiotherapeuten eingestellt.
Durch das Zusammenspiel von Wasser und Strom werden sehr gut Erfolge bei der Linderung der oben genannten Beschwerden erzielt. Wer zum Beispiel unter chronischen Durchblutungsstörungen leidet, sollte seinen behandelnden Arzt gezielt nach der Verschreibung der Stangerbäder fragen und sich hierbei auch gleich die entsprechende Praxis benennen lassen. Als Heilmittel ist das Stangerbad nämlich Bestandteil in dem Heilmittelkatalog aller gesetzlicher Krankenkassen aufgenommen, was sowohl die Verschreibungspflicht bedeutet als auch der Wegfall der kompletten Eigenzahlung.
Letzte Aktualisierung am 28.04.2010.