Mit großer Mehrheit haben die Delegierten des 108. Deutschen Ärztetages in Berlin am 06. Mai 2005 beschlossen, die Facharztbezeichnung Facharzt für Plastische Chirurgie um den Zusatz Ästhetisch zu ergänzen. Somit lautet die neue Bezeichnung Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Dieser Beschluss muss noch von den Landesärztekammern umgesetzt werden.
Die Plastische Chirurgie ist bereits seit 12 Jahren als eigenes Fachgebiet in Deutschland anerkannt. Nach der Approbation muss der Arzt eine 6jährige Weiterbildung absolvieren und nachweisen, dass er in dieser Zeit ca. 600 Operationen durchgeführt hat. Erst dann wird er zur Prüfung zugelassen. Mit bestandener Prüfung ist er berechtigt die Facharztbezeichnung zu führen.
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben diese Entscheidung getroffen, um Patienten größere Sicherheit bei der Wahl des Arztes zu geben. Fakt ist, Begriffe wie Schönheitschirurg oder Kosmetische Chirurgie waren nicht und sind weiterhin nicht geschützt. Jeder Arzt kann sich theoretisch so nennen, ohne eine Qualifikation für die Durchführung ästhetischer Operationen nachweisen zu müssen.
Fachärzte für Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie und Fachärzte für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde haben die Möglichkeit durch eine zweijährige Weiterbildung die Zusatzqualifikation Plastische Operationen zu erlangen. Auf dem nächsten Ärztetag 2006 soll geprüft werden, diese Zusatzbezeichnung ebenfalls in Plastische und Ästhetische Operationen zu erweitern.
Für andere Fachärzte besteht derzeit laut Weiterbildungsordnung keine Möglichkeit, sich in diesem Sektor weiterzubilden. Die GACD (Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.) fordert, dass auch Fachärzte für Dermatologie, Gynäkologie und Augenheilkunde die Möglichkeit bekommen, die Zusatzqualifikation Plastische und Ästhetische Operationen erwerben zu dürfen.
Letzte Aktualisierung am 19.04.2010.