Die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen(VDPC) beantragt die Umbennung des Facharztes für Plastische Chirurgie.
Hintergrund ist, dass der Begriff Schönheitschirurgie nicht geschützt ist. Bislang kann sich jeder Arzt Schönheitschirurg nennen, auch wenn er keine oder keine geeignete Ausbildung im Bereich der Schönheitschirurgie hat.
Die VDPC will mit Ihrer Forderung den Anspruch der Plastischen Chirurgie auf die ästhetische Chirurgie bekräftigen. Deshalb wurde beim Deutschen Ärztetag die Umbennung des Facharztes für Plastische Chirurgie in den Facharzt für Plastische und ästhetische Chirurgie beantragt.
Ob sich diese Forderung durchsetzen kann, ist zu bezweifeln. Auch andere Fachärzte (z. B. für Hals-Nasen-Ohren Heilkunde) können für Teilgebiete eine fundierte Ausbilung im ästhetischen Sektor nachweisen.
Internet-Links:
Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen: www.vdpc.de
Letzte Aktualisierung am 19.04.2010.