Es ist niemals schön, sich einer ärztlichen Behandlung unterziehen zu müssen, aus welchen Gründen auch immer. Viele Patienten haben sich daher dafür entschieden, mehrere Behandlungen sozusagen in einem Rutsch vornehmen zu lassen und sich von ihrem Zahnarzt Mittel zur Bekämpfung von Falten, so genannte Filler, spritzen lassen. Für die Zahnärzte war das ein guter Nebenertrag, weswegen viele auch diese Behandlung angeboten haben.
Faltenunterspritzung wird Zahnärzten untersagt
Doch damit ist jetzt Schluss. Das Amtsgericht in Düsseldorf hat einem Zahnarzt eine hohe Geldstrafe auferlegt, weil dieser eben diese Behandlung durchgeführt hat. Grund für das Urteil war, dass eine solche Behandlung nicht in den Aufgabenbereich der Zahnmedizin falle und somit ein eindeutiger Verstoß sowohl gegen die Approbationsordnung als auch das Heilpraktikergesetz vorliege. Die Faltenbekämpfung sei ausschließlich Sache der Schönheitschirurgie und in gewissem Umfang auch die des Hautarztes. Patienten, die eine solche Behandlung wünschen, sollen sich daher ausschließlich an die Fachärzte wenden und zu diesen gehören die Zahnärzte nun einmal nicht.
Was sind aber die Gründe, die gegen eine Behandlung durch Zahnärzte sprechen? Vor allem geht es natürlich um die Gesundheit der Patienten. Ein Facharzt, der für eine solche Behandlung speziell ausgebildet ist, kann viel besser die Risiken einer solchen Spritze einschätzen und diese dem Patienten verständlich machen. Als Nebenwirkungen des Fillers können sich nämlich Knötchen im Gesicht bilden, es kann zu Hautreizungen kommen, Schwellungen können auftreten und Rötungen sind möglich. In einigen Fällen sind die Komplikationen der Behandlung allerdings noch gravierender. Daher empfiehlt das Amtsgericht dringend, dass Patienten, die sich ihr Gesicht glätten lassen wollen, unbedingt zu einem Spezialisten gehen, da er die Behandlung am besten kennt und im Falle von Komplikation helfend und korrigierend eingreifen kann. Nicht zuletzt geht es aber natürlich auch um den Profit. Lange Zeit konnten Zahnärzte gutes Geld durch diese Behandlung verdienen, ohne dass es jemals zu Klagen gekommen ist. Dieses Geld ging den Schönheitschirurgen und Hautärzten natürlich verloren. Deshalb ist es auch nicht ein unzufriedener Patient, der dringend dazu aufruft, dass Zahnärzte diese Behandlung nicht mehr durchführen dürfen. Es ist die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD), die Veränderungen fordert. Hierbei macht die GÄCD sich zu Recht Sorgen um das Wohlergehen der Patienten, denkt dabei aber mit Sicherheit nicht zuletzt auch an den eigenen Profit.