Als Marketing auf unterstem Niveau betrachten die VDÄPC-Mitglieder solche Discount-Angebote, die in verschiedenen deutschen Printmedien erschienen sind. Einerseits sind die Teilnehmerzahlen für solche Operationen begrenzt, genauso wie der zeitliche Rahmen, für den das Angebot gilt. Auf der anderen Seite versprechen die Anzeigen eine Untersuchung mit eingehender Beratung, der kompletten ambulanten Behandlung inklusive Anästhesie und Spitzenimplantaten der weltweit führenden Hersteller in zertifizierten oder staatlich konzessionierten Kliniken mit qualifizierten Fachärzten für Plastische Chirurgie. "Mit solchen, nicht nachvollziehbaren Angeboten und dieser Art der Werbung möchten wir nichts zu tun haben", sagt Professor Axel-Mario Feller. "Und schwarze Schafe wollen wir in unseren Reihen auch nicht haben."
"Ich rechne wegen des geänderten Heilmittelwerbegesetzes damit, dass solche Leute bald keine Chance mehr haben, ihre Geschäfte zu machen", sagt Dr. Marita Eisenmann-Klein aus Regenburg, die Präsidentin der Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (vormals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen). "So ist eine vergleichende, verharmlosende oder irreführende Werbung, wie zum Beispiel mit Vorher-/Nachher-Fotos, nicht mehr erlaubt. Auch die Werbung mit Preisen stellt eine Verharmlosung dar, weil hierdurch suggeriert wird, dass der Erfolg der Operation erkauft werden könne und eine Risikoabwägung nicht benötigt werde. Wenn dann noch, wie hier, eine zeitliche Beschränkung des Angebots hinzu kommt, ist auch die vom EU Parlament geforderte Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Operation nicht mehr gewährleistet. Mit verantwortungsbewusster Indikationsstellung und Risikoabwägung hat das nichts mehr zu tun. Ärzte, die dies mit ihrem Gewissen vereinbaren können, möchten wir nicht vertreten."
Quelle: Presseinformation der VDÄPC
Letzte Aktualisierung am 19.04.2010.