In Spanien ist ein erstes Urteil im Skandal um die minderwertigen Brustimplantate des französischen Unternehmens PIP gefallen. Der Patientin wurde von einem Gericht in Madrid eine Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 7.455 Euro zugesprochen, mit der Begründung, dass die Patientin vor der Brustvergrößerung nicht genügend über die Risiken informiert wurde. In diesem Fall waren eine Madrider Klinik und ein Schönheitschirurg die Beklagten.
Jahrelang wurde von dem französischen Unternehmen anstatt medizinischem Gel für Silikonkissen ein minderwertiges Industriegel verkauft. Diese verunreinigten Implantate wurden weltweit hunderttausenden von Frauen eingesetzt, ungefähr 10.000 Frauen in Deutschland sind hiervon betroffen. Die Silikonkissen können schneller reißen und zu Entzündungen führen. In Frankreich sind 20 Frauen an Krebs erkrankt, ein Zusammenhang ist bisher aber noch nicht bewiesen.
Das Madrider Gericht urteilte nun, dass die Klinik und der zuständige Chirurg der Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Die Patientin wurde in keinster Weise darüber informiert, dass die Implantate unter Umständen Risse erhalten können. Dieses sei, unabhängig von den PIP-Implantaten, aber immer ein Risiko bei solchen Operationen.
Die Frau ist im Jahr 2001 operiert worden. Sieben Jahr später ist eines der Implantate dann gerissen. Die Behörden in Frankreich haben aber erst Anfang des Jahres 2010 wegen der PIP-Probleme Alarm geschlagen und die Silikonkissen verboten. Die französischen Behörden haben dann in einem einzigartigen Aufruf ca. 30.000 Frauen empfohlen, die PIP-Implantate sicherheitshalber entfernen zu lassen. Im Januar hat sich dann auch das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dieser Empfehlung angeschlossen. In Marseille haben über 2500 Frauen Klagen wegen ihrer PIP-Implantate eingereicht.
Letzte Aktualisierung am 08.02.2012.