Ein französisches Gericht hat die deutsche Versicherung Allianz im Skandal um die minderwertigen PIP-Brustimplantate zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.
Einer 31-jährigen betroffenen Frau wurde von einem Schnellgericht in Avignon eine Entschädigung von 4.000 Euro zugesprochen. Das Urteil erging bereits am 11. Januar gegen die Allianz, wurde aber jetzt erst bekannt. Die Allianz ist der Hauptversicherer des französischen Implantate-Hersteller PIP.
Bereits seit Juli 2010, wenige Monate nach dem Bekanntwerden des Skandals, versuchte die Allianz gerichtlich, die Verträge mit dem Unternehmen PIP für nichtig erklären zu lassen. Das Verfahren läuft noch vor dem Handelsgericht in Toulon. Das inzwischen aufgelöste Unternehmen PIP hatte hunderttausende Silikonkissen weltweit verkauft. Die verunreinigten Kissen können reißen und auch Entzündungen hervorrufen. Aus diesem Grund haben Gesundheitsbehörden der unterschiedlichsten Länder den Frauen empfohlen, die PIP-Silikonkissen entfernen zu lassen.
Letzte Aktualisierung am 10.02.2012.