Die meisten privat krankenversicherten Patienten glauben, Schönheitsoperationen müssten immer selbst bezahlt werden. Kein Wunder, denn die Privaten Krankenversicherer lehnen vielfach die Kostenübernahme ab - oftmals jedoch zu Unrecht!
Ob Brust-OP oder LASIK (Korrektur einer Fehlsichtigkeit): Die Private Krankenversicherung muss die Kosten für eine solche Behandlung immer bezahlen, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Das ist dann der Fall, wenn ein krankhafter Zustand vorliegt, der eine entsprechende Behandlung erfordert. So ist es in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Bei einer Sehschwäche, die mittels LASIK korrigiert werden kann, haben die Versicherer lange Zeit versucht, die Versicherungsnehmer auf kostengünstiger Alternativen wie Sehhilfen zu verweisen. Dem haben die Gerichte aber unlängst einen Riegel vorgeschoben. Eine Fehlsichtigkeit stellte einen behandlungsbedürftigen Zustand dar und die LASIK ist ein möglicher Weg zur Behandlung. Die Versicherungsnehmer können selbst entscheiden, welche Lösung - OP oder Brille - sie bevorzugen und müssen nicht die billigste Lösung akzeptieren.
Eine medizinische Notwendigkeit lässt sich häufig auch für Brust-Operation belegen. Ist der Busen unregelmäßig geformt und leidet die Frau psychisch darunter, kann dadurch eine Indikation zur Durchführung des Eingriffs bestehen. Gleiches gilt bei einer Brustverkleinerung. Häufig führen sehr große Brüste zu entzündliche Hautveränderungen und Rückenschmerzen.
In diesen Fällen lohnt es sich gegenüber der Versicherung hartnäckig zu bleiben. Wichtig ist es, sich die medizinische Notwendigkeit durch den Arzt bestätigen zu lassen. Weigert sich der Versicherer dann immer noch und verweist auf die Aussagen eigener Ärzte, sollte man deren Stellungnahme anfordern. Häufig wird darin von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder werden nicht alle Umstände beachtet. Hilft das alles nicht, kann man auch einen spezialisierten Rechtsanwalt, etwa einen Fachanwalt für Medizin- oder Versicherungsrecht, einschalten. Die örtlichen Rechtsanwaltskammern und der Deutsche Anwaltverein können entsprechende Experten empfehlen.
Informationen bereitgestellt von Medizinrecht Dr. Alexander Schäfer
Letzte Aktualisierung am 11.04.2019.