23.01.2003 - Der Markt der Ästhetik boomt. Aber wo sollen die Grenzen gezogen werden. Wer darf ästhetische Behandlungen anbieten und mit welcher Qualifikation?
Das Verwaltungsgericht in Trier hat am 23. Januar 2003 entschieden: Kosmetikerinnen haben nicht die notwendige Ausbildung, Faltenunterspritzungen anzubieten. Eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Heilkunde setzt medizinische Fachkenntnisse voraus.
So begründetet das Gericht: Die Unterspritzung von Falten verlange neben dem Wissen um die bei der Verabreichung von Injektionen regelmäßig zu beachtenden Anforderungen an Desinfektion und Hygiene auch anatomische Kenntnisse über den Aufbau der Haut und dem Verlauf der Nerven, Muskeln und Blutgefäße im Gesicht sowie die Durchführung einer Anamnese zur Verminderung der Allergierisiken.
Nicht zu unterschätzen ist das Risiko von Narbenbildungen bei falscher Anwendung. Aus diesem Grund dürfen nur Ärzte Faltenunterspritzungen mit beispielsweise Hyaloronsäure anbieten.
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Letzte Aktualisierung am 26.03.2010.