Bundesgesundheitsministerin Ursula Schmidt fordert, das Werberecht für Schönheitsoperationen einzuschränken. Schönheitsoperationen sollen mit der 14. Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle zum Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes gehören. Irreführende oder suggestive Werbung soll verboten werden. "Vorher-nachher-Fotos" wird es dann nicht mehr geben. Schmidt erklärt: " Auch kosmetische Operationen sind ein chirurgischer Eingriff und nie ganz ungefährlich. Daher dürfen wir nicht zulassen, dass mit Schönheitsoperationen - bis hin zur Rundumerneuerung - so geworben wird, als sei problemlos alles möglich. Dabei verurteile ich nicht, dass Menschen gut aussehen wollen - das will fast jeder. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass Schönheitsoperationen mit all ihren Risiken so selbstverständlich werden wie der Gang zum Friseur."
Dr. Rolf Kleinen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hält das Vorgehen Schmidts für falsch. Erst das Aufheben des Werbeverbots im Jahr 2000 habe realistische Möglichkeiten eröffnet, über ästhetisch-plastische Operationen - und auch über ihre Grenzen und Risiken - zu informieren. Laut Kleinen haben die Fachgesellschaft und die Plastischen Chirurgen zur guten Aufklärung der Patienten über Ästhetisch-Plastische Operationen maßgeblich beigetragen. Allein "Vorher-nachher-Fotos" böten dem Arzt die Möglichkeit, Patienten realistisch über zu erwartende Ergebnisse aufzuklären. Zum Vorstoß der Gesundheitsministerin bemerkt Kleinen: "Natürlich unterstützen wir jede Bemühung, Patienten vor unqualifizierten Ärzten und falschen Vorstellungen zu schützen. Doch die Einschränkung der Werbemöglichkeiten wird eher dazu führen, dass die Patienten blind in die Arme von Scharlatanen getrieben werden. Zudem befürchte ich, dass die Erwartungen der Patienten an einen ästhetisch-plastischen Eingriff dann vor allem durch Extreme geprägt werden, wie sie die Medien tagtäglich darstellen." Handlungsbedarf sieht Kleinen eher bei Phantasiebezeichnungen wie "Ästhetischer Chirurg", "Schönheitschirurg" oder "Kosmetischer Chirurg", die eine nicht vorhandene Qualifikation vorgaukelten.
Prof. Dr. Dr. Heinz G. Bull, Präsident der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e. V. (GÄCD) sieht sich durch Schmidt bestätigt: "Wir fordern schon seit langem eine Restriktion der Werbung zum Schutze der Patienten." Vorstandsmitglied Dr. Gerhard Sattler erklärt: "Die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern kann in der Tat irreführend wirken, denn hier werden lediglich einzelne Beispiele herausgegriffen. Die Suggestivkraft dieser Bilder lässt oft falsche Erwartungen aufkommen und berücksichtigt nicht die Vielfalt der Behandlungsfälle." Außerdem bemerkt Sattler, dass der Werbeetat eines Arztes oder einer Klinik nichts über die Qualität aussagten.
Letzte Aktualisierung am 19.04.2010.