Schönheitsoperation - was ändert sich durch die Gesundheitsreform?
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Komplikationen nach einer Schönheitsoperation müssen künftig aus eigener Tasche gezahlt werden
Die Gesundheitsreform 2006 steht in Eckpunkten. Die Presse kritisiert die mangelnde Reformfreudigkeit der Koalition. Es steht fest, dass es zunehmend zu Leistungsbeschränkungen kommen wird. Das betrifft auch die Nachbehandlung einer Schönheitsoperation.
Schönheitsoperation - was ändert sich durch die Gesundheitsreform?
So heißt es im Text der Bundesregierung (Eckpunkte der Gesundheitsreform): "Bei selbstverschuldeten Behandlungsbedürftigkeiten - zum Beispiel nach Schönheitsoperationen, Piercings, Tätowierungen - müssen in stärkerem Umfang von Möglichkeiten der Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden."
Wird dieser Eckpunkt umgesetzt, dann werden künftig Komplikationen, die nach einer Schönheitsoperation auftreten, aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen. Bei vielen Ärzten ist die Behandlung von Komplikationen nach einer Schönheitsoperation im Leistungsangebot enthalten. Dem Patienten entstehen keine weiteren Kosten bei Auftreten von Komplikationen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Infektion nach einer Schönheitsoperation oder nach einem Piercing handeln.
Damit werden Eingriffe am Körper wie Nasenkorrektur, Brustvergrößerung und jede Schönheitsoperation, die nicht medizinisch notwendig ist, zum selbst zu tragenden finanziellen Risiko der Bürger. Es soll ein Signal an die Versicherten zum Umdenken gegeben werden.