Bei einer Absaugung der Schweißdrüsen handelt es sich rechtlich betrachtet um einen rein kosmetischen Eingriff. Auch wenn das übermäßige Schwitzen die Patienten stark beeinträchtigt, ist die zu starke Schweißproduktion kein medizinisches Problem, da sie keine Gesundheitsgefahr darstellt. Die Betroffenen können zwar nach kurzer Zeit durch starke Schweißbildung und den damit verbundenen Geruch unangenehm auffallen, so dass die Teilnahme an sozialen Aktivitäten oftmals unmöglich ist, aber gesundheitliche Gefahren bestehen nicht.
Da es sich also um einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff handelt, wird dieser von vielen Ärzten erst bei volljährigen Patienten durchgeführt. Kosmetische Eingriffe an Minderjährigen sind stark umstritten. Viele Ärzte fürchten Probleme und bieten den Eingriff daher erst ab 18 Jahren an.
Rechtlich betrachtet ist eine operative Entfernung der Schweißdrüsen auch schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Hierzu ist eine Einverständnis des Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei einer starken psychischen Beeinträchtigung des Jugendlichen ist sogar eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich. Hierzu muss normalerweise ein Psychologe oder ein Psychiater bestätigen, dass durch den Eingriff eine Verbesserung des psychischen Zustandes des Jugendlichen zu erwarten ist.
Auch wenn es möglich und in bestimmten Fällen sinnvoll ist, den Eingriff bei Jugendlichen durchzuführen, sollte eines bedacht werden: Die langfristigen Erfolgsaussichten sind geringer, wenn die Patienten noch sehr jung sind. In der Pubertät entwickeln sich die Schweißdrüsen noch und es kommt auch nach einer Absaugung zur Neubildung von zahlreichen Drüsen. Daher wird von einem Eingriff bei Patienten unter 16 Jahren klar abgeraten. Auch wenn es möglich ist, die Schweißdrüsen nach einigen Monaten erneut abzusaugen und es sich um einen kleineren (minimal invasiven) Eingriff handelt, bleibt eine Absaugung der Schweißdrüsen immer noch eine Operation. Um unnötige zusätzliche Eingriffe zu vermeiden, sollte daher gewartet werden, bis die körperliche Entwicklung des Patienten soweit abgeschlossen ist, dass die Schweißdrüsen vollständig entwickelt sind. So können gleich beim ersten Eingriff mehr Schweißdrüsen entfernt werden und eine weitere Operation ist oft nicht nötig.
Eine operative Entfernung oder Verödung der Schweißdrüsen hat bessere Erfolgsaussichten, wenn der Körper des Patienten vollständig entwickelt ist. Gerade bei sehr jungen Patienten sollte deshalb darauf geachtet werden, dass sämtliche zumutbare Alternativen zur Operation ausgeschöpft werden. Erst wenn diese keinen Erfolg bringen, kann eine Operation auch bei jungen Patienten in Erwägung gezogen werden.
Eine Möglichkeit zur Reduktion der Schweißbildung stellt zum Beispiel die Einnahme von Salbei dar. Salbei führt dazu, dass die Poren, über die der Schweiß abgegeben wird, sich zusammenziehen. So kann weniger Schweiß abgegeben werden und es entstehen weniger unangenehme Flecken und Gerüche. Auch spezielle Deodorants sind in der Lage, das Schwitzen zu verhindern.
In bestimmten Fällen kann eine Behandlung mitBotulinumtoxin in der Achselgegend sinnvoll sein, um die Zeit bis zu einer Operation zu überbrücken. Eine Botoxbehandlung gegen übermäßiges Schwitzen hält ungefähr neun bis 12 Monate. Danach ist eine erneute Behandlung oder eben eine Operation nötig, wenn die Schweißbildung weiterhin reduziert werden soll. Bei einer Botoxbehandlung von Minderjährigen sollten die Vor- und Nachteile allerdings genau abgewogen werden.
aktualisiert am 19.09.2019