Eine operative Behandlung übermäßigen Schwitzens (Hyperhidrose) ist nicht nur über eine Absaugung möglich. Auch Operationen wie eine Verödung oder eine radikale Entfernung der Schweißdrüsen können durchgeführt werden. Die gängigen Operationsverfahren sind nur an der Achselhöhle möglich.
Bei einer operativen Absaugung der Schweißdrüsen (Saugkürettage) wird zunächst eine sogenannte Tumeszenzlösung unter die Lederhaut im Bereich der Achseln gespritzt. Diese Flüssigkeit besteht aus einer Kochsalzlösung und einem lokalen Betäubungsmittel. Sie führt dazu, dass das Gewebe im gewünschten Bereich aufgelockert wird und so besser abgesaugt werden kann. Anschließend werden zwei oder mehr kleine Schnitte gemacht, durch die das Operationsbesteck eingeführt werden kann. Es handelt sich also um eine minimal invasive Operation mit dementsprechend geringer Narbenbildung. Nun wird das Gewebe unter der Lederhaut, in dem sich die Schweißdrüsen befinden, vorsichtig abgesaugt. Meistens wird nach der Absaugung die Unterseite der Lederhaut noch zusätzlich abgeschabt (Kürettage), um dort verbliebene Drüsen zu entfernen.
Im Anschluss an die Operation wird ein Druckverband angelegt. So soll eine übermäßige Schwellung des operierten Bereiches verhindert werden und die Heilung damit beschleunigt werden. Da es sich um eine minimal invasive Operation handelt, müssen die Patienten nicht mit großen Beschwerden rechnen. Bereits einen Tag nach der Operation ist der Patient wieder arbeitsfähig, vorausgesetzt, er geht keiner körperlich anstrengenden Tätigkeit nach. Sport kann nach einer operativen Absaugung der Schweißdrüsen nach ungefähr sechs Wochen wieder getrieben werden.
Durch das Absaugen werden nicht alle Schweißdrüsen vollständig entfernt. Das Ziel einer solchen Operation ist nicht die vollständige Unterbindung des Schwitzens, sondern lediglich eine deutliche Reduktion der Schweißbildung im Achselbereich. Tritt der erwünschte Erfolg nicht in ausreichendem Maße ein, kann die Behandlung nach einiger Zeit wiederholt werden.
Bei der Laserbehandlung wird eine dünne Lasersonde durch einen kleinen Hautschnitt in die Achselhöhle eingeführt. Dort werden die Schweißdrüsen mit kurzen Impulsen so stark erhitzt, dass sie teilweise zerstört werden. Die Schweißdrüsen verbleiben in der Achselhöhle, sind aber nicht mehr in der Lage, Signale von den zuführenden Nerven zu empfangen und geben daher keinen Schweiß mehr ab. Ebenso wie bei der Absaugung werden auch bei einer Laserbehandlung nicht alle Schweißdrüsen erfolgreich verödet. Auch hier ist das Ziel nicht eine vollständige Einstellung der Schweißproduktion, sondern eine Reduzierung auf ein angemessenes Maß.
Bei der chemischen Verödung wird ein Medikament in die Achselhöhle injiziert, welches dem Gewebe Wasser entzieht und so zur Austrocknung der Schweißdrüsen führt. Auch hier verbleiben die zerstörten Drüsen an Ort und Stelle, üben jedoch keine Funktion mehr aus. Die chemische Verödung wird bereits sehr lange erfolgreich angewendet und hat wenige Nebenwirkungen. Gelegentlich kann es zu einer Unverträglichkeit des Medikamentes und allergischen Reaktionen kommen.
Die Verödung durch Mikrowellen ist ein relativ neues Verfahren, so dass hierfür noch keine Langzeitergebnisse vorliegen. Im Gegensatz zu anderen Verfahren zur Verödung der Schweißdrüsen muss bei dieser Methode kein operativer Eingriff erfolgen. Die Mikrowellen werden von außen auf die Haut aufgebracht. Daher ist die Heilungsdauer nach diesem Eingriff sehr kurz. Auf Grund der geringen Erfahrungen mit dieser Methode wird sie derzeit noch nicht von allen Zentren angeboten.
Früher wurden die Schweißdrüsen und das umliegende Gewebe oftmals in einer Operation mit dem Skalpell herausgeschnitten (Exzision). Hierbei entsteht eine große Narbe und die Heilung nach einer solchen Operation dauert verhältnismäßig lange. Auch Komplikationen treten deutlich häufiger auf als bei einer Absaugung oder Verödung der Schweißdrüsen. Da es heutzutage deutlich bessere Alternativen zu dieser Methode gibt, wird sie mittlerweile nur noch selten und in speziellen Fällen angewendet, z. B. wenn sich ansonsten kein ausreichender Behandlungserfolg einstellt.
aktualisiert am 19.07.2016