Bei einer Verödung der Schweißdrüsen werden diese, im Gegensatz zur Schweißdrüsenabsaugung, nicht aus der Achselhöhle entfernt, sondern verbleiben dort. Daher handelt es sich um eine etwas „kleinere“ Operation als bei einer Absaugung. Ebenso wie die Entfernung der Schweißdrüsen wird auch die Verödung nur im Bereich der Achselhöhle durchgeführt. Die Behandlung verhindert das Schwitzen nicht vollständig, sondern reduziert es lediglich auf ein deutlich geringeres Maß.
Für die Verödung der Schweißdrüsen im Bereich der Achselhöhle haben sich drei unterschiedliche Verfahren bewährt.
Eine dünne Lasersonde wird unter örtlicher Betäubung unter die Haut der Achselhöhle gebracht. Sie erhitzt mit kurzen Laserimpulsen die Unterseite der Lederhaut, wo sich die Schweißdrüsen befinden. Dadurch werden die Drüsen zwar nicht komplett zerstört, aber die Nervenrezeptoren der Schweißdrüsen werden nachhaltig geschädigt. So können sie keine „Befehle“ zum Schwitzen mehr empfangen und die Schweißdrüsen sind dadurch faktisch funktionsunfähig
Bei diesem Verfahren wird ein Medikament unter die Haut der Achsel gespritzt, welches die Zellen in seiner Umgebung durch einen chemischen Prozess austrocknet und dadurch zerstört. Dieses Verfahren ist eine der ältesten Methoden zur Reduzierung der Schweißproduktion und wird auch heute noch erfolgreich und mit wenigen Nebenwirkungen angewendet.
Die Schweißdrüsenverödung mit Mikrowellen-Strahlen ist ein sehr neues Verfahren. Ähnlich wie bei der Verödung durch den Laser werden die Schweißdrüsen durch Hitze zerstört. Beim Mikrowellen-Verfahren ist aber kein invasiver Eingriff nötig, sondern die Strahlen werden von außen angewendet.
Die Verletzung in der Achselhöhle ist bei einer Verödung geringer als bei einer Entfernung der Schweißdrüsen, was auch den Heilungsprozesses deutlich beschleunigt, so dass die Patienten schneller wieder voll belastbar sind. Aber auch bei diesen Verfahren sind Komplikationen möglich.
Bis auf das recht neue Mikrowellen-Verfahren handelt es sich bei einer Verödung der Drüsen um einen operativen Eingriff mit den üblichen Risiken. So kann zum Beispiel das Lokalanästhetikum (örtliches Betäubungsmittel) nicht vertragen werden oder es können Wundheilungsstörungen auftreten. Beim Laserverfahren und bei der Anwendung von Mikrowellen kann es zur Überhitzung des umliegenden Gewebes und damit zu Verbrennungen kommen. Bei der Anwendung des chemischen Verfahrens kommt es in seltenen Fällen zu Unverträglichkeit des Medikaments oder allergischen Reaktionen darauf.
Ebenso wie bei der Entfernung durch Absaugen werden auch bei der Verödung nicht alle Schweißdrüsen außer Gefecht gesetzt, so dass es nicht zu einer kompletten Verhinderung von Schweißbildung kommt, sondern nur zu einer deutlichen Reduktion des Schwitzens. Diese reicht normalerweise aus, um die Schweißabsonderung auf ein normales Maß zu reduzieren und so die mit einer übermäßigen Produktion verbundenen Probleme abzustellen.
Ebenso wie die Entfernung der Schweißdrüsen gilt auch die Verödung als rein kosmetischer, medizinisch nicht notwendiger Eingriff. Die Kosten werden daher im Normalfall nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen vom Patienten selber getragen werden. Führt die übermäßige Schweißproduktion dagegen zu erkennbaren psychischen Problemen und ist durch eine Verödung der Schweißdrüsen in der Achselhöhle eine Verbesserung der psychischen Verfassung des Patienten zu erwarten, so besteht die Möglichkeit, dass die Kasse den Eingriff zahlt.
aktualisiert am 18.07.2016