Eine Bauchdeckenstraffung, eine sogenannte Abdominalplastik, ist ein aufwändiger, kostenintensiver chirurgischer Eingriff. Die Krankenkasse wertet die Operation als ästhetische Korrektur ohne medizinische Notwendigkeit. Sie übernimmt die Kosten in der Regel nicht.
Ein Verlust von dreißig oder mehr Kilogramm Körpergewicht hinterlässt trotz sportlicher Betätigung manchmal eine Fettschürze, die sich nur noch mit dem Skalpell beseitigen lässt. Frauen oder Männer, die eine Bauchdeckenstraffung in Erwägung ziehen, leiden meist sehr unter ihrem Aussehen. Der Stolz, das gesundheitsschädliche Übergewicht endlich los zu sein, wird überschattet von der unansehnlichen Fettschürze, die sich nur unter weiten Pullovern verbergen lässt.
Doch auch wenn der psychische Leidensdruck hoch ist, die Bauchdeckenstraffung gilt als kosmetische Operation, die zur Verbesserung des Aussehens dient. Diese ist also eine Schönheitsoperation und kein Fall, in dem die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Selbst wenn der Patient nachweisen kann, dass er sich aufgrund seiner Fettschürze in therapeutischer Behandlung befindet oder unter Depressionen leidet, sind die Chancen für eine Kostenübernahme äußerst gering.
Dennoch gibt es Möglichkeiten, dass die Krankenkasse die Kosten in Ausnahmefällen übernimmt: Dies ist dann der Fall, wenn sich unter den Hautfalten durch starkes Schwitzen Hautschäden bilden, die selbst unter fachärztlicher Behandlung langfristig nicht in den Griff zu bekommen sind. Auch wenn nachweislich Mobilitätseinschränkungen, starke Rückenschmerzen oder ähnliche gravierende körperliche Beschwerden bestehen, werden die Kosten möglicherweise übernommen.
Die Kostenübernahme bei der Krankenkasse durchzusetzen, kann langwierig, enervierend und unangenehm sein.
Der Patient muss einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Voraussetzung ist unter anderem, dass er sein Gewicht bereits mindestens sechs (manchmal zwölf) Monate lang stabil gehalten hat. Die Krankenkasse erwartet meist eine persönliche Stellungnahme zur Dringlichkeit der Operation. Hinzugefügt werden müssen fachärztliche Gutachten (vom Dermatologen oder Orthopäden), die diese Dringlichkeit bestätigen, sowie Fotos zur Dokumentation. Möglicherweise muss der Patient auch vor einem unabhängigen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen erneut vorsprechen.
Auch vorausschauendes Handeln kann sich auszahlen: Besteht eine medizinische Notwendigkeit zum Abnehmen und plant der Patient so viel Gewicht zu verlieren, dass eine Bauchdeckenstraffung nötig werden könnte, sollte er sich von seinem Hausarzt von Anfang an seinen Gewichtsverlust dokumentieren lassen. Das kann hilfreich für eine anschließende Kostenübernahme durch die Krankenkasse sein.
In den meisten Fällen wird der Antrag zunächst abgelehnt. Es kann sich aber lohnen, gegen den ablehnenden Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Wenn der Antrag auf Kostenübernahme zweimal von der Krankenkasse abgelehnt wurde, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, muss sich der Patient auf Ausgaben im vierstelligen Bereich einstellen. Die Preise für eine Bauchdeckenstraffung variieren stark. Sie richten sich danach, wie umfangreich die Operation ist, das heißt, wie viel Gewebe entfernt werden muss. Eine kleine Bauchstraffung kann 3.000 Euro kosten. Eine umfangreiche Abdominalplastik, bei der die Bauchmuskeln gestrafft werden und der Nabel versetzt wird, kann sich mit den Kosten für Narkose und Krankenhausaufenthalt bis auf 10.000 Euro summieren. Die genauen Kosten können nur in einem Beratungsgespräch mit dem Chirurgen ermittelt werden.
Falls es zu Komplikationen kommt oder Nachbehandlungen notwendig werden, müssen die Zusatzkosten dafür ebenfalls vom Patienten getragen werden.
Operationen im Ausland werden preisgünstiger angeboten. Der Patient sollte seine Arztwahl sehr sorgsam treffen und sich nur für einen Chirurgen mit Erfahrung entscheiden. Das Internet bietet die Möglichkeit einer ersten Recherche bezüglich Qualität und Seriosität der Klinik. Dem folgt ein persönliches, unverbindliches Beratungsgespräch mit dem Chirurgen. Der Patient sollte sich erst dann entscheiden, wenn er einen Chirurgen gefunden hat, der sich Zeit für all seine Fragen nimmt und dem er vertraut.
aktualisiert am 15.08.2019