Bei Krampfadern handelt es sich nicht in erster Linie um ein kosmetisches Problem, sondern sie stellen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko da, welches so zeitig wie möglich behandelt werden sollte. So können Krampfadern beispielsweise Thrombosen und Embolien (Blutgefäßverschlüsse) begünstigen. Auch das gefürchtete „offene Bein“ ist eine Spätfolge von Krampfadern. Außerdem leiden viele Krampfader-Patienten unter Beschwerden wie schweren Beinen und Schmerzen. Bis auf wenige Ausnahmen ist es daher medizinisch empfehlenswert, Krampfadern zu entfernen. In diesen medizinisch begründeten Fällen übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten.
Beeinträchtigt die Krampfader den Organismus nicht und stellt auch kein Risiko dar, würde es sich um eine rein kosmetische Operation handeln. Dies ist aber nur sehr selten der Fall. Normalerweise kann der Arzt der Krankenkasse gegenüber schlüssig begründen, warum eine Krampfaderoperation auch einen medizinischen Vorteil bringt. Da Krampfadern immer ein gewisses Risiko mit sich bringen, wird der Antrag in den seltensten Fällen abgelehnt.
Die Kasse kommt zwar generell für den Eingriff auf, doch nicht alle Methoden werden bezahlt. So werden zum Beispiel Radiowellen- oder Lasertherapie nur in begründeten Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen. Dies liegt in erster Linie daran, dass die hierfür verwendeten Katheter teure Einmalprodukte sind und die gesetzlichen Krankenkassen mit Fallpauschalen abrechnen. Somit würden der Arzt bei diesen Therapien zu wenig Geld von der Kasse erhalten, um seine Materialkosten zu decken. Auch die CHIVA-Therapie ist keine Kassenleistung. Hier muss der Patient dann auf andere Verfahren zurückgreifen oder aber den Eingriff mit der Wunschmethode aus eigener Tasche zahlen.
Auch als Kassenpatient muss man sich heutzutage nicht mehr einem belastenden konventionellen Stripping unterziehen, wenn auch schonendere Möglichkeiten in Frage kommen. Die Schaumverödung beispielsweise wird, ebenso wie die Stabilisierung der Vene mittels externer Valvuloplastie (EVU), von den Kassen übernommen, wenn sie beim Krankheitsbild des Patienten in Frage kommt.
Private Versicherungen und private Zusatzversicherungen haben oft einen sehr unterschiedlichen Leistungskatalog. Hier empfiehlt es sich, genau nachzulesen, was die jeweilige Kasse bezahlt und was nicht.
aktualisiert am 27.08.2019