Eine Oberschenkelstraffung ist eine teure Operation, die abhängig vom Umfang und der Klinik zwischen 4000 und 6000 Euro oder mehr kosten kann. Da eine Oberschenkelstraffung selten medizinisch zu begründen ist, zählt sie zu den Schönheitsoperationen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten des Eingriffs normalerweise nicht. Sollten Folgeoperationen notwendig werden, müssen auch diese Kosten vom Patienten selbst getragen werden, sofern er nicht eine spezielle Folgekostenversicherung abgeschlossen hat.
Es gibt jedoch Einzelfälle, in denen es sich lohnt, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen. Meist betrifft dies Adipositas-Patienten (stark Übergewichtige), die sehr viel Gewicht verloren haben. Nach einer Abnahme von 40 oder 50 Kilo Körpergewicht oder mehr kann es vorkommen, dass die Hautfalten an den Schenkeln so ausgeprägt sind, dass sie die Bewegung einschränken. Die Folge ist, dass die Hautfettschürze an Oberschenkeln und Knien den Patienten daran hindert, ein normales Gangbild zu entwickeln. Auch beim Hinsetzen können sich die Hautfalten einklemmen. Beim Fahrradfahren oder auf dem Hometrainer reiben die Schenkel bei jeder Bewegung schmerzhaft aneinander. Auch jede andere sportliche Betätigung, die wichtig ist, um das reduzierte Gewicht zu erhalten, ist kaum möglich. In einer solchen Situation ist es nicht ausgeschlossen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Sind die Falten aufgrund der überschüssigen Haut sehr ausgeprägt, kann es sein, dass sich die Haut dort kontinuierlich entzündet und chronisch wund wird. Dies kann nicht nur zu dauerhaften Schmerzen führen, sondern auch psychisch sehr belastend für den Patienten sein. Zunächst wird man versuchen, diese Hautekzeme mit konservativen Maßnahmen wie Salben und Puder in den Griff zu bekommen. Gelingt dies nachweislich nicht, kann das ein Grund für die Kostenübernahme der Oberschenkelstraffung durch die Krankenkassen sein.
Alle Patienten, die bereit sind, sich einer Oberschenkelstraffung zu unterziehen, leiden psychisch mal mehr, mal weniger unter der schlaffen Haut. Dies alleine ist für die Krankenkassen selten ein Grund, die Kosten für eine Operation zu übernehmen. Die Entstellung durch die überhängenden Hautfalten muss sehr ausgeprägt sein, um eine Kostenübernahme zu rechtfertigen. Ist dies der Fall, sind meist auch eine Bewegungseinschränkung und chronische Hautentzündungen gegeben, womit sich gegenüber der Krankenkasse besser argumentieren lässt.
Sind medizinische Gründe gegeben, lohnt es sich, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen. Dafür erstellt der behandelnde Arzt, der in der kassenärztlichen Vereinigung gelistet sein muss, ein ausführliches Gutachten mit Fotos. Der Patient sollte selbst noch einmal die Einschränkungen, die ihm im Alltag durch die überschüssige Fettschürze an den Oberschenkeln entstehen, schriftlich darlegen. Auch ein weiteres Gutachten, zum Beispiel vom Hautarzt oder Psychologen, bei dem der Patient in Behandlung ist, kann den Antrag auf Kostenübernahme unterstützen.
Meist muss sich der Patient dann beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse vorstellen, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Anschließend entscheidet die Krankenversicherung individuell und nach ihren Richtlinien, ob eine medizinische Indikation (Notwendigkeit) gegeben ist und damit die Kosten übernommen werden.
aktualisiert am 22.06.2017