Eine Oberschenkelstraffung ist eine vergleichsweise ausgedehnte Operation und zieht häufiger Komplikationen nach sich. Der Patient sollte sich daher genug Zeit für die Heilung nehmen.
Um eine Krankschreibung vom Arzt zu erhalten, muss es sich bei einer Operation um einen Eingriff handeln, der medizinisch notwendig ist. Da für eine Oberschenkelstraffung in den meisten Fällen kein medizinischer Grund vorliegt, zählt sie zu den Schönheitsoperationen. Eine solche Operation ist damit Privatsache. Wer deshalb der Arbeit fernbleibt, muss bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen (§52 "Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden", 5. Buch Sozialgesetzbuch). Wer sich dennoch krankschreiben lässt, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Der Krankheitsgrund auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht ersichtlich. Stellt sich aber heraus, dass die Krankschreibung nicht gerechtfertigt ist, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist stark abhängig vom Ausmaß des Eingriffs und der Wundheilung. Nach einer Mini-Oberschenkelstraffung mit C-Schnitt kann der Patient - wenn die Wundheilung gut verläuft - möglicherweise nach sieben bis zehn Tagen wieder einsatzfähig sein. Bei einer Oberschenkelstraffung mit T-Schnitt ist nicht nur die Wahrscheinlichkeit von Wundheilungskomplikationen höher, auch die Heildauer verlängert sich. Zwei bis drei Wochen Urlaub sollte der Patient mindestens nehmen. Dies gilt für sitzende Berufe. Wer einer anstrengenderen Tätigkeit nachgeht, die mehr Bewegung erfordert, sollte individuell mehr Zeit für die Rekonvaleszenz einplanen.
Viele Schönheitsoperationen verheilen unkompliziert und schnell. Eine Oberschenkelstraffung gehört zu den Eingriffen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Wundheilungsstörungen. Dies ist dadurch bedingt, dass der Wundbereich sich an einer Stelle befindet, die in direkter Nähe des Verdauungsapparates liegt. Zudem wird der Operationsbereich vom Bewegungsapparat sehr strapaziert: Sitzen ist schmerzhaft beziehungsweise in den ersten Tagen unmöglich, und auch Gehen kann zunächst unangenehm sein. Daher muss auch derjenige, der einer ansonsten nicht körperlich anstrengenden Arbeit wie einer Bürotätigkeit nachgeht, damit rechnen, eine Weile nicht arbeitsfähig zu sein. Der Patient sollte bereits im Vorhinein lieber mehr Zeit einplanen, um sich in Ruhe von der Operation erholen zu können und der Wunde Zeit zu geben zu heilen.
aktualisiert am 19.06.2017