Eine Hängebrust ist für manche Frau eine Last, aber sie bedroht die Gesundheit nicht. Eine Bruststraffung (Mastopexie) wird daher zu den Schönheitsoperationen gezählt. Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht – oder nur in wenigen Ausnahmefällen.
Eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine Bruststraffung durchzufechten, kann nervenaufreibend und langwierig sein. Doch bei übergroßen Brüsten oder nach einer starken Gewichtsreduktion lohnt es sich, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen. Entscheidend für die Krankenversicherung ist, ob die Patientin nachweislich gesundheitlichen Schaden nimmt. Bei sehr großen Brüsten können das zum Beispiel chronische Rückenschmerzen oder Bewegungseinschränkungen sein. Bei einem großen Gewichtsverlust ist die Haut unter der Brustfalte manchmal chronisch entzündet, nässt und juckt und macht das Tragen eines BHs unmöglich. Ist das der Fall, sollte die Patientin einen Facharzt aufsuchen. Dieser muss bescheinigen, dass eine medizinische Notwendigkeit für eine Bruststraffung vorliegt. Doch selbst mit dieser fachärztlichen Beurteilung entscheidet die Krankenkasse von Fall zu Fall.
Es ist durchaus möglich, dass die Krankenkasse stattdessen die Kosten für Krankengymnastik oder für die Wundsalbe für Entzündungen im Bereich der Unterbrustfalte übernimmt. Häufig wird zusätzlich die Diagnose eines Arztes gefordert, der Gutachten für den medizinischen Dienst der Krankenkasse erstellt. Psychische Gründe für eine Bruststraffung greifen praktisch nie. Die Krankenkasse wird in diesem Fall eher die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen.
Die meisten Frauen werden eine Bruststraffung aus eigener Tasche bezahlen müssen. In Deutschland kostet eine Mastopexie rund 6.000 Euro. Werden zusätzlich noch Implantate eingelegt, wird es noch teurer. Im Ausland wird eine Bruststraffung teilweise wesentlich günstiger angeboten. Jede Frau sollte Kosten und Risiko abwägen und sich genau über das Angebot informieren.
aktualisiert am 16.08.2019