Brustimplantate werden in den meisten Fällen aus ästhetischen Gründen gewählt. Schnell wird dabei jedoch vergessen, dass jedes Brustimplantat auch gewisse Risiken und mögliche Nachteile mit sich bringt. Diese Risiken sind für einige Berufe hinderlich und können zum Hinderungsgrund für die Ausübung des Berufes werden.
Zum einen können Implantate meist nicht bis zum Ende des Lebens in der Brust verbleiben und müssen nach entsprechender Zeit ausgetauscht werden. Das kann auch durch eine unerwünschte Veränderung der Brust oder der Form des Implantates gegeben sein. Ebenso sind Abwehrreaktionen, die sich in Form einer Kapselfibrose (Verhärtung des Bindegewebes) äußern, nicht selten. Das kann zu Spannungen und Schmerzen führen. Am gefürchtetsten ist jedoch das Auslaufen von Silikon infolge eines Risses, einer Ruptur. Dabei kann es zu starken Schmerzen und Irritationen kommen, die eine sofortige Entfernung oder den Austausch des Implantates zur Folge haben. Ein Austausch wiederum bringt erneut ein Operationsrisiko und Narbengewebe mit sich.
Ein Brustimplantat kann rupturieren, das bedeutet, es kann durch starke Belastung oder Krafteinwirkung auslaufen. Handelt es sich bei der Füllung um Kochsalz, verändert sich die Form der Brust und das Kochsalz wird in den meisten Fällen vom Körper aufgenommen und ausgeschieden. Komplizierter wird es bei Implantaten, die mit Silikon gefüllt sind. Im besten Fall läuft das Gel nicht aus und bleibt im Implantat. Kann sich die Flüssigkeit jedoch ausbreiten, führt das zu Narbenbildung. Zudem sind Irritationen und Schmerzen möglich. All dies zieht oftmals eine Operation nach sich.
In einigen Berufen kann ein Brustimplantat zum Hinderungsgrund für die Aufnahme werden. So ist zum Beispiel beim Polizeidienst ein erhöhtes Risiko gegeben, dass das Implantat geschädigt wird. Im Zuge der Polizeiausbildung kommt es zu körperlichem Training inklusive Nahkampftechniken, wobei das Implantat bei heftigerem Körperkontakt reißen kann. Auch während der Einsätze ist immer ein erhöhtes Risiko gegeben, dass Polizistinnen eingreifen und körperlich tätig werden müssen. Ein Brustimplantat kann da schnell zum Hindernis werden und im schlimmsten Fall zur Dienstunfähigkeit führen. Daher ist es nicht selten, dass Frauen mit Brustimplantaten vom Polizeiarzt nicht zum Dienst zugelassen werden. Beim Bund wird das Implantat in der Brust zwar auch nicht gerne gesehen, jedoch gilt es hier nicht immer als Ausschlusskriterium. Es kommt vor allem darauf an, ob das Tragen von Schutzkleidung durch ein zu großes Implantat verhindert wird.
Brustimplantate stellen nicht immer einen Hinderungsgrund dar, selbst wenn der Beruf einen körperlichen Einsatz erfordert. So gibt es etwa bei der Feuerwehr keinerlei Einschränkungen für Frauen mit Implantaten. Auch bei der Luftfahrt oder im Krankenhaus spielt es keine Rolle, ob der Vorbau künstlich oder natürlich ist. Selbst bei Polizistinnen haben die Gerichte mittlerweile in einigen Einzelfällen entschieden, dass das Implantat in der Brust kein Hinderungsgrund sei. Dennoch sollte jede Frau vor einer Brustvergrößerung abwägen, ob das Implantat ihr das Berufsleben möglicherweise erschweren könnte.
aktualisiert am 13.12.2016