Damit eine Frau sich für eine Brustverkleinerung unters Messer legt, muss ihr Leidensdruck ein beachtliches Ausmaß annehmen. Die Oberweite einiger Damen ist dermaßen groß, dass die Brust tief herabhängt oder sich keine passenden Büstenhalter oder Oberteile mehr finden lassen. Doch solche Extreme sind kein Muss, damit eine Brustverkleinerung Sinn macht.
Auch Frauen, die zum Beispiel „nur“ Körbchengröße D haben, entscheiden sich für diesen Eingriff. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine extrem schlanke Frau solche großen Brüste hat und die Proportionen nicht mehr als harmonisch empfindet.
Eine übermäßig große Brust wird in Fachkreisen als Makromastie bezeichnet. Der Unterschied zwischen einer großen und einer zu großen Brust wird von einigen Autoren durch das Gewicht festgelegt. Sofern beide Brüste zusammen ein Gewicht von 1,2 Kilogramm oder mehr auf die Waage bringen, ist von übermäßig großen Brüsten die Rede. Frauen, bei denen dies der Fall ist, tragen ab Körbchengröße D aufwärts. In der Praxis sind diese Angaben jedoch individuell unterschiedlich zu sehen.
Zu große Brüste sorgen bei einigen Frauen nicht nur für Verunsicherungen, da sie mit ihrer üppigen Oberweite viele ungewollte Blicke auf sich ziehen. Vielmehr stellt die schwere Brust eine erhebliche Belastung für den Körper der Frauen dar, die dadurch in eine physiologisch ungünstige Haltung verfallen können. Nicht nur die Wirbel, sondern auch die Gelenke der Wirbelsäule im Nacken- und Brustbereich werden in Mitleidenschaft gezogen. Besonders dann kann eine Brustverkleinerung in Frage kommen und eventuell sogar von der Krankenversicherung bezahlt werden.
Nicht jede Frau mit Körbchengröße D oder mehr wird von Rückenschmerzen geplagt. Eine große Frau mit breiten Schultern wird trotz ihrer hohen Körbchengröße womöglich gar keine Rückenschmerzen haben, während es bei einer zierlichen, kleinen Frau, die Konfektionsgröße 34 trägt, ganz anders aussehen kann. Auch auf die Proportionen kommt es an, um zu entscheiden, ob die Brust zu groß ist.
Der zuständige Arzt wird sich für das persönliche Empfinden der jeweiligen Patientin interessieren. Zwei Frauen mit dem gleichen Körperbau könnten die Größe ihrer Brüste ganz unterschiedlich einschätzen. Die eine Frau empfindet ihre Brüste als zu groß, während die andere es nicht tut. Die ästhetischen Vorstellungen und das Körpergefühl sind von Person zu Person anders. Eine allgemeingültige Faustformel, wann eine Brust definitiv zu groß ist, gibt es somit nicht.
Allerdings wird ein Arzt eine Brustverkleinerung erst ab einer gewissen Menge an zu entfernendem Gewebe durchführen. Immerhin handelt es sich um einen operativen Eingriff, der mit einem Narkoserisiko und weiteren Risiken einhergeht. Manche Ärzte bieten diese Operation daher erst an, wenn 800 Gramm oder mehr Brustgewebe zu entfernen sind.
Andere Ärzte setzen diese Grenze hingegen bei 500 Gramm an. Außerdem gibt es Ärzte, die eine Brustverkleinerung erst dann durchführen, wenn ihre Patientin dadurch zwei Körbchengrößen verlieren wird. Die Beschwerden der Frau, ihr persönliches Empfinden sowie die Einschätzungen des Arztes geben demnach in Summe den Ausschlag für oder gegen eine Brustverkleinerung.
Die Krankenversicherungen übernehmen normalerweise keine Kosten für Schönheitsoperationen. Dazu zählen auch solche Brustoperationen wie die Brustverkleinerung. Doch in einigen Fällen gibt es medizinische Gründe, die für den Eingriff sprechen können. Dann ist es sinnvoll, eine Kostenübernahme zu beantragen. Solche Fälle sind insbesondere:
Die betroffene Frau muss sich dazu vorher mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, ob die Kosten geltend gemacht werden können. Sind die medizinischen Begründungen nicht ausreichend, gilt die Operation als rein ästhetisch und die Frau muss diese selbst zahlen.
aktualisiert am 02.04.2019