Ein wichtiger Aspekt der Operation zur Brustverkleinerung sind die zu erwartenden Kosten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ist das nicht der Fall, muss die betroffene Frau den Eingriff selbst finanzieren. Die Kosten können dabei unterschiedlich hoch sein. Bei einem ersten Beratungsgespräch lassen sich solche Fragen beantworten. Deshalb empfiehlt sich ein solches Gespräch auch für Frauen, die noch nicht sicher sind, ob sie sich für die Operation entscheiden wollen. Nach der Untersuchung und der Klärung der offenen Fragen kann der Arzt eine erste Einschätzung dazu abgeben, wie wahrscheinlich es ist, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Mitunter stellt sich auch heraus, dass der Eingriff aufgrund diverser Vorerkrankungen nicht möglich oder der Zeitpunkt nicht empfehlenswert ist.
Welche Kosten genau anfallen, lässt sich pauschal nicht sagen. Dazu muss der Arzt die Patientin untersuchen und wissen, was sie sich genau vorstellt. Erst dann kann er zusammentragen, welche Vorgehensweise sinnvoll ist, was alles zum Operationsverlauf gehört und welche Gesamtkosten daraus entstehen. Entscheidend dafür ist vor allem, wie viel Gewebe entfernt werden soll. Im einfachen Fall wird nur Fett- und Drüsengewebe herausgeschnitten. Es kann aber auch nötig sein, die Haut zu straffen und die Brustwarze zu versetzen. Das erhöht den Aufwand und damit die Kosten. Es ist zu klären, ob mehrere Voruntersuchungen nötig sind und welche Materialien während des Eingriffs verwendet werden.
Aus der Dauer und dem Umfang des Eingriffs und der Nachbehandlung ergibt sich das Honorar für die beteiligten Ärzte, aber auch die Kosten für das Pflegepersonal. Schließlich wird eine Brustverkleinerung stationär durchgeführt. Die Patientin bleibt also in der Klinik. Dadurch können sich die Kosten noch einmal erhöhen. Kleinere Eingriffe erlauben eine frühzeitige Entlassung, umfangreiche machen hingegen einen längeren Klinikaufenthalt erforderlich. In die Berechnung fließen außerdem alle Maßnahmen der Nachsorge ein. Dazu gehören die Kontrolltermine, aber auch der Stütz-BH. Je nach Aufwand betragen damit die Kosten meist zwischen 4500 und 7000 Euro.
Bei der Brustverkleinerung handelt es sich im Gegensatz zur Brustvergrößerung seltener um eine Schönheitsoperation. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Bestätigt der Arzt, dass bestehende körperliche Einschränkungen durch die zu schwere Brust verursacht werden, ist mit Unterstützung der Krankenkasse zu rechnen. Die Sachbearbeiter machen die Notwendigkeit für gewöhnlich an der Menge des zu entnehmenden Gewebes fest. Hier kann es Unterschiede zwischen den Versicherern geben. Die Mindestmenge liegt zumeist bei 500 Gramm Gewebe pro Seite. Das ist aber keine Voraussetzung, wenn eine deutliche Asymmetrie oder eine andere Form der Fehlbildung vorliegt. Frauen, die sehr schmal sind und deren Brust zwar nicht außergewöhnlich groß ist, aber nicht zur restlichen Figur passt und zu Einschränkungen führt, können ebenfalls Anspruch auf eine Kostenübernahme haben. Das gilt auch dann, wenn die sonst geforderten 500 Gramm Gewebe pro Seite nicht erreicht werden.
Bevor die Krankenkasse der Kostenübernahme zustimmen kann, ist ein Antrag zu stellen, denn es handelt sich immer um Einzelfallprüfungen. Kommt die Krankenversicherung zu dem Schluss, dass der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist, muss die Patientin die Summe selbst aufbringen. Angesichts der hohen Kosten gibt es aber zunehmend Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kliniken. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um Ratenzahlungen mit langer Laufzeit und kleinen Raten, die manchmal sogar ohne Zinsen und Gebühren zu zahlen sind. Betroffene Patientinnen sollten das mit dem Arzt besprechen.
Keine gute Idee ist es, sich unbedacht für eine Klinik zu entscheiden, die den Eingriff möglichst günstig anbietet. Es ist sicherer für die Gesundheit und das Ergebnis, sich für eine bewährte und vertrauenswürdige Klinik mit gutem Ruf zu entscheiden und den Betrag gegebenenfalls etwas länger abzuzahlen.
aktualisiert am 08.10.2018