Keine Frau wird sich leichtfertig für eine Brustverkleinerung entscheiden. Zur Abwägung der Risiken kommt die Frage nach der Kostenübernahme hinzu. Es ist durchaus möglich, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dazu müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Normalerweise kommt es jedoch nicht dazu, dass die Krankenversicherung die Kosten trägt.
Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt ist, dass der Eingriff medizinisch indiziert (angezeigt) ist. Das bedeutet, dass die Patientin massive Einschränkungen durch die zu große und zu schwere Brust erleidet. Typisch dafür sind Kopf- und Nackenschmerzen, aber auch Rückenprobleme. Vor diesem Hintergrund sind sogar Bandscheibenvorfälle möglich, die dann allerdings eher die Folge einer gekrümmten Haltung sind. Der Grund ist häufig, dass die Frauen durch den runden Rücken versuchen, die große Oberweite zu verbergen. Das führt auf Dauer zu weiteren Problemen.
Außer einer Operation steht den Frauen keine andere Möglichkeit zur Verfügung, die Größe der Brust deutlich zu reduzieren. Eine Gewichtsabnahme hilft nur bedingt, falls sich dadurch überhaupt eine Besserung zeigt.
Krankenkassen gehen vermehrt dazu über, die Kosten für die Brustverkleinerung nicht zu übernehmen. Allerdings sollten sich Frauen davon nicht entmutigen lassen. Entscheidend für die Ablehnung ist vor allem die tatsächliche Problematik der Antragstellerinnen. Dazu gehört, dass die Frauen die Bedingungen aus gesundheitlicher Sicht mitbringen müssen, die für einen solchen Eingriff sprechen. Sie müssen außerdem mindestens volljährig und ausgewachsen sein.
Die Beobachtung zeigt, dass Krankenversicherungen die Notwendigkeit der Operation unterschiedlich bewerten. Für gewöhnlich sind zwei Körbchengrößen pro Seite das Mindestmaß als Voraussetzung. Das entspricht etwa 500 g pro Brust, die überschüssig sind und im Zuge der Brustverkleinerung entfernt werden. Die Kostenübernahme kann auch gerechtfertigt sein, wenn die Frau unter einer starken Fehlbildung der Brust leidet. Eine deutliche Asymmetrie kann ein weiterer Grund sein.
Nicht ausschlaggebend für die Kostenübernahme sind ästhetische Gesichtspunkte. Reine Schönheitsoperationen müssen grundsätzlich selbst gezahlt werden. Psychische Aspekte gelten für die Versicherungen ebenfalls nicht als Grund für die OP. Mitunter erstattet die Krankenkasse stattdessen den Betrag für eine psychotherapeutische Behandlung. Des Weiteren werden grundsätzlich nicht die Kosten für eine Verkleinerung übernommen, wenn an der Brust bereits eine OP zur Vergrößerung vorgenommen wurde.
Für die Kostenübernahme braucht die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag des Chirurgen, der den Eingriff durchführen würde. Die Krankenversicherung braucht aber auch die Atteste des behandelnden Arztes. Aus den Attesten muss hervorgehen, dass die Patienten schon länger mit Beschwerden in Behandlung ist, die auf die übergroße Brust zurückzuführen sind. Sehr hilfreich sind Nachweise über Maßnahmen, die die Betroffene ergriffen hat, um die Folgeschäden zu verhindern oder zu verringern. Dazu zählen nicht nur Maßnahmen zur Reduzierung der Oberweite, sondern alles was geeignet ist, um Schmerzen im Bereich des Rückens zu lindern und die Muskeln zu stärken. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um die gelungene Gewichtsabnahme, falls die Patienten zuvor übergewichtig war. Auch die Teilnahme an Sportprogrammen ist ein wichtiger Hinweis für die Krankenkasse. Hierbei handelt es sich vor allem um Kurse, in denen geschulte Trainer gezielt den Aufbau der geschwächten Körperregionen begleiten. Besonders betroffen ist daher die Brust- und Bauchmuskulatur. Aber auch die Rückenmuskeln müssen trainiert sein, um der hohen Belastung standzuhalten. Haben diese Sportmaßnahmen auch nach längerer Zeit keinen Erfolg gebracht, erhöht das die Chance auf Übernahme der Operationskosten durch die Krankenkasse.
Nicht nur die Ärzte der Krankenkasse müssen der Operation zustimmen, auch die Einwilligung des Medizinischen Dienstes ist erforderlich, denn er ist beratend für die Krankenkasse tätig. Für gewöhnlich begleiten die behandelnden Ärzte und der plastische Chirurg die Patientin durch die Antragsverfahren. Sie sind erste Ansprechpartner, sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen. In einem solchen Fall steht der Patientin der Rechtsweg offen. Möglicherweise sind inzwischen weitere gesundheitliche Verschlechterungen hinzugekommen, die der Krankenkasse mitgeteilt werden sollten. Nützt das nichts, stellt sich die Frage, ob es besser ist, den Antrag nach einiger Zeit noch einmal zu stellen. Alternativ bieten viele Kliniken inzwischen günstige Kredite an, die sogar zinsfrei sein können.
aktualisiert am 08.08.2018